Mehrleistungen

Neben den gesetzlichen Regelleistungen zahlt die Unfallkasse Saarland nach ihrer Satzung Mehrleistungen

Mehrleistungen erhalten Personen, die im öffentlichen Interesse tätig werden (z.B. Hilfeleistende, Feuerwehrleute, Blut- und Organspender, Mandatsträger).

Es sind Zuschläge zu den Versicherten- und Hinterbliebenenrenten sowie Einmalzahlungen zwischen 15.000,00 und 30.000,00 Euro vorgesehen. Bei Arbeitsunfähigkeit wird als Mehrleistung ein Tagegeld in Höhe von einem Fünfzehntel des Mindestbetrages für das Pflegegeld gezahlt.

Einzelheiten können Sie unserer Satzung im Anhang entnehmen.