Schüler/innen während des Besuchs allgemein- und berufsbildender Schulen
Schüler und Schülerinnen sind während des Besuchs von öffentlichen und privaten allgemein- und berufsbildenden Schulen gesetzlich unfallversichert.
Der Versicherungsschutz umfasst
- die Teilnahme am Unterricht einschließlich der Pausen,
- die Teilnahme an sonstigen Schulveranstaltungen außerhalb der Schule, wie Wanderungen, Ausflüge, Besichtigungen, Theaterbesuche, Schullandheimaufenthalte,
- den Besuch von schulischen Arbeitsgemeinschaften, Neigungs- und Fördergruppen,
- die Tätigkeit in der Schülermitverwaltung,
- die Zurücklegung der Wege von und zu dem Ort, an dem der Unterricht oder andere Veranstaltungen stattfinden,
- die Teilnahme an Betreuungsmaßnahmen, die von der Schule oder im Zusammenwirken mit ihr unmittelbar vor oder nach dem Unterricht durchgeführt werden,
- die Teilnahme an rechtlich vorgeschriebenen Maßnahmen für die Aufnahme an Schulen,
Die Schüler bzw. Schülerinnen sind nicht gesetzlich gegen Unfall versichert, wenn sie z.B. außerhalb der Schule
- Hausaufgaben machen,
- am Nachhilfeunterricht teilnehmen, es sei denn, dieser wird als schulische Veranstaltung durchgeführt,
- andere private Tätigkeiten ausüben (wie z.B. Schlafen, Essen auf einer Klassenfahrt),
Der Versicherungsschutz ist für die Schüler und Schülerinnen beitragsfrei.
Informationen zur Schülerunfallversicherung finden Sie auch in diesem Video-Clip