Handlungshilfe
Gefährdungsbeurteilungen mit der Software Handlungshilfe 4.0
Das Arbeitsschutzgesetz verpflichtet den Arbeitgeber zur Durchführung einer Beurteilung der Arbeitsbedingung und in deren Rahmen auch zu einer Beurteilung der Gefährdungen. Dabei muss der Arbeitgeber die Gefährdungen der Beschäftigten bei der Arbeit beurteilen, entsprechende Maßnahmen ableiten, diese auf ihre Wirksamkeit kontrollieren und ggf. anpassen. Den Prozess der Gefährdungsbeurteilung sowie deren Ergebnisse muss er anschließend angemessen dokumentieren.
Diese (Gefährdungs-) Beurteilung stellt somit das zentrale Element für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit dar.
In der Praxis stellt die angemessene und rechtssichere Durchführung dieser Gefährdungsbeurteilung die Unternehmer nicht selten vor eine Herausforderung. Die Unfallkasse Saarland unterstützt daher ihre Mitgliedsunternehmen bei der Durchführung durch die kostenlose Bereitstellung der Software Handlungshilfe HH 4.0.
Eine Software für die Unternehmen und Betriebe der öffentlichen Hand
Die Handlungshilfe 4.0 ist nicht auf dem freien Markt erhältlich oder von privater Hand käuflich zu erwerben. Sie wurde von zahlreichen Präventionsexperten verschiedener Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand entwickelt und bildet dadurch auch einen typischen Querschnitt aller Gefährdungen und Belastungen für die im öffentlichen Dienst Beschäftigten ab. Ob in Bildungseinrichtungen, in Kommunen, in Verwaltungen und Betrieben - überall kann auf vorgefertigte Checklisten zurückgegriffen werden, die einen einfachen Einstieg in die Beurteilung ermöglichen.
Um einen raschen Einstieg in die Software zur ermöglichen, werden die Anwender der Software in einem zweitägigen Seminar mit praxisnahen Beispielen herangeführt. Am Ende ist es den Teilnehmern möglich, die Struktur des eigenen Betriebes in der Software abzubilden, Mängel aufzunehmen und deren Beseitigung nachzuverfolgen, Nutzer anzulegen sowie diesen bestimmte Bereiche zuzuordnen.
Durch die Möglichkeit einer Einzelplatz- oder Serverinstallation können sowohl Einzelpersonen auf einem Rechner oder zahlreiche Personen (auch an unterschiedlichen Standorten) gleichzeitig auf die Software zugreifen.
Haben wir Ihr Interesse geweckt, benötigen Sie weitere Informationen oder möchten Sie eine Vorstellung der Software in Ihrem Unternehmen, dann kontaktieren Sie uns!
Ansprechpartner
Yvonne Wagner
stv. Abteilungsleiterin
- Telefon: +49 6897 9733 65
- Fax: +49 6897 9733 45
- E-Mail: wagner(at)uks.de
Softwareschulung „Handlungshilfe 4.0“
Videos zur Software Handlungshilfe 4.0
Diese Videos entstanden aus einer mehrjährigen Dozententätigkeit für Anwender der Software Handlungshilfe 4.0. Ursprünglich waren die Videos für ein komplettes Selbststudium der Software konzipiert. Wie die Erfahrung lehrt, werden diese Videos aber auch von Teilnehmern der Online- sowie Präsenzseminare genutzt, die eine knapp gefasste, aber ausgewogene Auffrischung der Kernfunktionen der Software suchen.
1. Video: „Erste Schritte“
In diesem Video sehen Sie wie man sich in die Software einloggt und das Passwort ändert. Sie erfahren was der Strukturbereich ist, wie er genutzt werden kann und verfolgen am Beispiel einer musterhaften Gemeinde die Umsetzung einer Aufbaustruktur in den Strukturbereich der Handlungshilfe 4.0.
2. Video: „Inhaltsupdate“
Dieses Kurzvideo beschreibt das Einfügen der vorgefertigten Checklisten in den Inhaltsbereich einer Einzelplatzversion. Dieser Schritt ist notwendig, da die Software nach der Erstinstallation ohne Inhalte (Checklisten) ausgeliefert wird. Daneben werden regelmäßig neue Inhaltsupdates bereitgestellt, um immer die Inhalte der aktuellen Vorschriften anzupassen.
3. Video: „Prüffälle“
In diesem Video wird gezeigt, was ein Prüffall ist, wie dieser in eine bestehende Ordnerstruktur abgelegt wird und wie Fragen ergänzt bzw. abgewählt werden können. Dabei können sowohl eigene Fragen als auch Fragen aus anderen Prüffällen ergänzt werden.
4. Video: „Prüflisten bearbeiten“
Dieses Video zeigt die eigentliche Bearbeitung der Gefährdungsbeurteilung- das Bearbeiten von Prüflisten. Dazu zählen das Erkennen von Mängel durch die Bearbeitung der Checklisten und die dokumentierte Mängelbeseitigung.