Studium bei der UKS

Allgemeines

Die Gesetzliche Unfallversicherung ist ein Zweig der deutschen Sozialversicherung. Träger der Gesetzlichen Unfallversicherung sind z. B. die gewerblichen Berufsgenossenschaften und die Unfallkassen. Berufsgenossenschaften und Unfallkassen sind Körperschaften des öffentlichen Rechts.

In den Vorbereitungsdienst des gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienstes können unter anderem Personen, die die Hochschul,- Fachhochschulreife oder einen gleichwertigen Bildungsabschluss nachweisen und zum Studium an der Fachhochschule der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) zugelassen worden sind, bei der Unfallkasse Saarland eingestellt werden. Der Vorbereitungsdienst richtet sich nach der Studien- und Prüfungsordnung der DGUV.

Das bezahlte Studium ist für die Studierenden kostenfrei. Es fallen keine Studiengebühren an. Die Kosten der auswärtigen Unterbringung, der Verpflegung sowie für die erforderlichen Lernmittel trägt die Unfallkasse Saarland.

 

Studium

Weiterführende Informationen zum Studium finden Sie auf den folgenden Seiten der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV):