Museen, Denkmäler, Ausgrabungen

Im Saarland finden sich viele Zeugnisse der Vergangenheit. Von Siedlungsspuren der Kelten und Römer sowie Gebäude und Areale der Montanindustrie. Zu den üblichen Tätigkeiten in diesem Bereich zählen Ausgrabungen, Dokumentation, Konservierung, Archivierung und Ausstellungen. Bei Ausgrabungen müssen die Beschäftigten oft ungünstige Körperhaltungen über längere Zeit einnehmen, da Fundstücke meist sehr vorsichtig mit Handwerkzeugen freigelegt werden müssen. Bei der anschließenden Reinigung und Konservierung kommen verschiedenste Chemikalien zum Einsatz, durch die neben Arbeitsunfällen auch Berufskrankheiten verursacht werden können.

Die Unfallkasse Saarland unterstützt die Unternehmerinnen und Unternehmer sowie die Versicherten in den Bereichen Museen, Denkmäler und Ausgrabungen, um ein möglichst hohes Maß an Sicherheit und Gesundheit in ihrem Bereich sicherzustellen

Ansprechpartner

Holger Metzger
Aufsichtsperson


Im Folgenden sind nur branchenspezifische Regelungen aufgeführt. Grundsätzliche Verpflichtungen im Arbeits- und  Gesundheitsschutz entnehmen Sie bitte den Bestimmungen des Arbeitsschutzgesetzes, der Unfallverhütungsvorschrift Grundsätze der Prävention und der dazugehörigen Regel Grundsätze der Prävention.

DGUV Regel 108-007
„Lagereinrichtungen und Geräte“

DGUV Regel 208-043
„Sicherheit von Regalen“

DGUV Information 209-001
„Sicheres Arbeiten mit Handwerkzeugen“

DGUV Inforamtion 213-028
„Arbeiten mit Gefahrstoffen im öffentlichen Dienst“

DGUV Information 108-001
„Umgang mit Zahlungsmitteln in Verkaufsstellen“