Pflege und Pflegegeld

Pflege wird Versicherten gewährt, die infolge eines Unfalls so hilflos sind, dass sie für die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens in erheblichem Umfang der Hilfe bedürfen. Der Unfallversicherungsträger zahlt den Versicherten in der Regel ein nach dem Grad der Pflegebedürftigkeit bemessenes Pflegegeld. Auf Antrag kann statt des Pflegegeldes eine Pflegekraft gestellt oder Heimpflege in einer Rehabilitationseinrichtung erbracht werden.

Höhe des Pflegegeldes

Das Pflegegeld ist unter Berücksichtigung der Art und Schwere des Gesundheitsschadens sowie des Umfangs der erforderlichen Hilfe auf einen Monatsbetrag festgesetzt. Es gibt einen Mindest- und einen Höchstbetrag. Diese Beträge werden jährlich angepasst.