Hilfeleistungsunternehmen

Die Beschäftigten in Hilfeleistungsunternehmen müssen ihre Arbeit unter häufig wechselnden Bedingungen ausüben. Ihre Arbeit zeichnet sich deshalb durch eine Vielzahl unbeeinflussbarer Gefährdungen und Belastungen aus. Um bei diesen Tätigkeiten ein hohes Schutzniveau zu erreichen, bedarf es neben technischer vor allem auch organisatorischer und persönlicher Schutzmaßnahmen.

Die Beschäftigten sind in besonderem Maße psychischen Belastungen ausgesetzt. Neben der direkten Konfrontation mit menschlichem Leid müssen bei Noteinsätzen extreme Stresssituationen bewältigt werden. Die wechselnden Arbeitszeiten führen zu weiteren psychischen und physischen Belastungen.

Die Unfallkasse Saarland unterstützt die Unternehmerinnen und Unternehmer sowie die Versicherten der Hilfeleistungsunternehmen, um ein möglichst hohes Maß an Sicherheit und Gesundheit in ihrem Bereich sicherzustellen.

Ansprechpartner

Dr. Christof Salm
Abteilungsleiter


Im Folgenden sind nur branchenspezifische Regelungen aufgeführt. Grundsätzliche Verpflichtungen im Arbeits- und  Gesundheitsschutz entnehmen Sie bitte den Bestimmungen des Arbeitsschutzgesetzes, der Unfallverhütungsvorschrift Grundsätze der Prävention und der dazugehörigen Regel Grundsätze der Prävention.

DGUV Information 105-002
„Tauchen mit Leichttauchgeräten in Hilfeleistungsunternehmen“

DGUV Information 105-003
„Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen im Rettungsdienst“

DGUV Information 205-016
„Sicherheit im Stützpunkt einer Hilfeleistungsorganisation“

DGUV Information 205-018
„Einsatz an Photovoltaikanlagen – Informationen für Einsatzkräfte von Feuerwehren und Hilfeleistungsorganisationen“

DGUV Information 207-009
„Verhütung von Infektionskrankheiten in der Pflege und Betreuung“

DGUV Information 207-010
„Rückengerechtes Arbeiten in der Pflege und Betreuung – Damit der Mensch nicht zur Last wird“

DGUV Information 207-012
„Traumatisierende Ereignisse in Gesundheitsberufen“

DGUV Information 207-013
„Umgang mit aggressivem Verhalten im Gesundheitsdienst“

DGUV Information 207-022
„Bewegen von Menschen im Gesundheitsdienst und in der Wohlfahrtspflege“

DGUV Information 207-024
„Risiko Nadelstich – Infektionen wirksam vorbeugen“

TRBA 250
„Biologische Arbeitsstoffe im Gesundheitswesen und in der Wohlfahrtspflege“

TRGS 525
„Gefahrstoffe in Einrichtungen der medizinischen Versorgung“