Polizei

Auch die Angestellten der Polizei im Saarland sind bei ihren vielfältigen Tätigkeiten gesetzlich unfallversichert. Arbeiten in Verwaltung, Werkstatt, Haus- und Gebäudeverwaltung, Kampfmittelbeseitigungsdienst und Pflege von Hunden sind nur einige Beispiele.

Viele dieser Tätigkeiten sind auch mit Belastungen und Gefährdungen für die Beschäftigten verbunden. Diese sind nach den Bestimmungen des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) im Rahmen einer umfassenden Beurteilung der Arbeitsbedingungen zu ermitteln und durch entsprechende Maßnahmen zu beseitigen, oder in ihren Auswirkungen zu reduzieren.

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Im Folgenden sind nur branchenspezifische Regelungen aufgeführt. Grundsätzliche Verpflichtungen im Arbeits- und  Gesundheitsschutz entnehmen Sie bitte den Bestimmungen des Arbeitsschutzgesetzes, der Unfallverhütungsvorschrift Grundsätze der Prävention und der dazugehörigen Regel Grundsätze der Prävention.

DGUV Regel 115-401
„Branche Bürobetriebe“

DGUV Regel 109-009
„Fahrzeug-Instandhaltung“

DGUV Information 213-086
„Biologische Laboratorien - Ausstattung und organisatorische Maßnahmen“

DGUV Information 213-850
„Sicheres Arbeiten in Laboratorien“