Geschäftsführung

Neben den ehrenamtlichen Selbstverwaltungsorganen hat die Unfallkasse Saarland einen hauptamtlichen Geschäftsführer. 

Aufgaben des Geschäftsführers:

  • beratendes Mitglied des Vorstandes.
  • hauptamtliches Führen der laufenden Verwaltungsgeschäfte.
  • gerichtliche und außergerichtliche Vertretung der Unfallkasse Saarland.
  • Dienstvorgesetzter des Personals.

Der Geschäftsführer und seine Stellvertreterin werden auf Vorschlag des Vorstandes durch die Vertreterversammlung gewählt.

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