Geschäftsführung
Neben den ehrenamtlichen Selbstverwaltungsorganen hat die Unfallkasse Saarland eine hauptamtliche Geschäftsführerin.
Aufgaben der Geschäftsführerin:
- beratendes Mitglied des Vorstandes.
- hauptamtliches Führen der laufenden Verwaltungsgeschäfte.
- gerichtliche und außergerichtliche Vertretung der Unfallkasse Saarland.
- Dienstvorgesetzter des Personals.
Die Geschäftsführerin und ihr Stellvertreter werden auf Vorschlag des Vorstandes durch die Vertreterversammlung gewählt.