Geschäftsführung

Neben den ehrenamtlichen Selbstverwaltungsorganen hat die Unfallkasse Saarland eine hauptamtliche Geschäftsführerin. 

Aufgaben der Geschäftsführerin:

  • beratendes Mitglied des Vorstandes.
  • hauptamtliches Führen der laufenden Verwaltungsgeschäfte.
  • gerichtliche und außergerichtliche Vertretung der Unfallkasse Saarland.
  • Dienstvorgesetzter des Personals.

Die Geschäftsführerin und ihr Stellvertreter werden auf Vorschlag des Vorstandes durch die Vertreterversammlung gewählt.

Informationen zu den Organen der UKS