Geschäftsführung
Neben den ehrenamtlichen Selbstverwaltungsorganen hat die Unfallkasse Saarland einen hauptamtlichen Geschäftsführer.
Aufgaben des Geschäftsführers:
- beratendes Mitglied des Vorstandes.
- hauptamtliches Führen der laufenden Verwaltungsgeschäfte.
- gerichtliche und außergerichtliche Vertretung der Unfallkasse Saarland.
- Dienstvorgesetzter des Personals.
Der Geschäftsführer und seine Stellvertreterin werden auf Vorschlag des Vorstandes durch die Vertreterversammlung gewählt.
