Satzung

Die Unfallkasse Saarland (UKS) ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und zugleich Trägerin der gesetzlichen Unfallversicherung der öffentlichen Hand innerhalb des Saarlandes.

Nach § 34 SGB IV gibt sich die UKS eine Satzung, die von der Vertreterversammlung beschlossen wird. Sie bedarf der Genehmigung der Aufsichtsbehörde. Die Satzung und sonstiges autonomes Recht sind öffentlich bekannt zu machen. Sie treten, wenn kein anderer Zeitpunkt bestimmt ist, am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Die Art der Bekanntmachung wird durch die Satzung geregelt.

Die Satzung enthält beispielsweise Regelungen zu folgenden Bereichen: Zuständigkeit, Organisation, Aufbringung der Mittel, Prävention, Ordnungswidrigkeiten, Dienstrecht.