Blut- und Organspender/innen

Sie sind als Blutspenderin oder Blutspender und Spender/in körpereigenen Gewebes (z.B. Knochenmark, Niere, Haut) gesetzlich unfallversichert.

Der Versicherungsschutz umfasst z.B.

  • Schäden infolge von Komplikationen bei Spenden, z.B. Infektionen.
  • Wege zum und vom Ort der Spende.
  • vorbereitende Untersuchungen und Maßnahmen für die spätere Blut- und Organspende.

Nicht versichert sind

  • die Entnahme selbst (z.B. Einstichwunde beim Blutspenden).
  • Spenden von "Eigenblut", wenn die Blutspende ausschließlich für den Spender selbst bestimmt ist.

Unbeachtlich ist, ob

  •  die Spende auf Aufforderung oder aus eigener Initiative erfolgt.
  •  die Spende vergütet wird.
  •  der Spender mit dem Empfänger verwandt ist.

Dieser Versicherungsschutz ist für die Spenderinnen und Spender beitragsfrei. Die Kosten übernehmen Länder, Gemeinden und Gemeindeverbände.

Hinweis zur Zuständigkeit

Versichert sind Sie sowohl bei Spenden für ein gemeinnütziges als auch für ein gewerbliches Unternehmen. Zuständig ist der Versicherungsträger des Unternehmens, das die Maßnahme durchführt.