Bei der Unfallkasse Saarland sind Gefangene versichert, die innerhalb der Justizvollzugsanstalten einer Beschäftigung nachgehen.

Eine Beschäftigung kann dabei im vollzuglichen Arbeitswesen, in den Versorgungsbetrieben oder in der Hausreinigung erfolgen. Damit wird ein wesentlicher Beitrag zur Resozialisierung der Gefangenen geleistet. Ein Großteil der Betriebe bietet den Gefangenen darüber hinaus die Möglichkeit, eine Berufsausbildung zu absolvieren. Neben diesen Berufsausbildungen werden auch Schulungen und Lehrgänge zur Weiterqualifikation der Gefangenen durchgeführt. Die Betriebe orientieren sich hinsichtlich Ausstattung und Leistungsangebot an den Verhältnissen der freien Wirtschaft.

Die generelle Problematik beim Umgang mit Gefangenen, Sprachen- und kulturelle Vielfalt sowie der Bildungsstand erfordern von den Bediensteten ganzen Einsatz, fachliches Können, Persönlichkeit und Engagement zur Erfüllung dieser komplexen Aufgaben.

Ansprechpartner


Im Folgenden sind nur branchenspezifische Regelungen aufgeführt. Grundsätzliche Verpflichtungen im Arbeits- und  Gesundheitsschutz entnehmen Sie bitte den Bestimmungen des Arbeitsschutzgesetzes, der Unfallverhütungsvorschrift Grundsätze der Prävention und der dazugehörigen Regel Grundsätze der Prävention.

DGUV Regel 110-003
„Branche Küchenbetriebe“

DGUV Regel 110-004
„Arbeiten in Backbetrieben“

DGUV Regel 109-009
„Fahrzeug-Instandhaltung“

DGUV Regel 109-606
„Branche Tischler- und Schreinerhandwerk“

DGUV Regel 109-003
„Tätigkeiten mit Kühlschmierstoffen“

DGUV Information 213-033
„Gefahrstoffe in Werkstätten“

DGUV Information 209-077
„Schweißrauche - geeignete Lüftungsmaßnahmen“

DGUV Information 209-011
„Gasschweißen“

DGUV Information 209-010
„Lichtbogenschweißen“

DGUV Information 209-044
„Holzstaub“

DGUV Information 209-066
„Maschinen der Zerspanung“