Zoo und Tiergehege
Die Unfallkasse Saarland betreut Zoos und Tiergehege, die unter der Trägerschaft der öffentlichen Hand betrieben werden.
Die bei der Tierhaltung zu verrichtenden Tätigkeiten sind äußerst vielfältig und bergen viele Gefährdungen und Belastungen für die Versicherten. Das größte Risiko ist durch den Umgang mit gefährlichen Wildtieren bei der Tierpflege geprägt, die durch Biss- und Kratzverletzungen bis hin zu Gifteinwirkung schwerwiegende Unfallfolgen verursachen können. Aber auch die Tätigkeiten der Futteraufbereitung, gärtnerische Arbeiten, kleinere Bauarbeiten sowie Instandhaltungsarbeiten weisen bedingt durch das zootypische Umfeld spezifische Gefahrenmomente auf.
Die Unfallkasse Saarland unterstützt die Unternehmerinnen und Unternehmer sowie die Versicherten der Zoos und Tiergehegen, um ein möglichst hohes Maß an Sicherheit und Gesundheit in ihrem Bereich sicherzustellen.
Ansprechpartner
Im Folgenden sind nur branchenspezifische Regelungen aufgeführt. Grundsätzliche Verpflichtungen im Arbeits- und Gesundheitsschutz entnehmen Sie bitte den Bestimmungen des Arbeitsschutzgesetzes, der Unfallverhütungsvorschrift Grundsätze der Prävention und der dazugehörigen Regel.
DGUV Regel 114-001
„Haltung von Wildtieren“
DGUV Regel 114-612 "Wildtierhaltung"
DGUV Information 214-061
„Sichere Anlagen für die Wildtierhaltung“
DGUV Information 214-078
„Vorsicht Zecken!“
Europäische Richtlinie 1999/22/EG
„Haltung von Wildtieren in Zoos“
Derzeit keine branchenspezifischen Seminare geplant.