Forst

Die Unfallkasse Saarland betreut im Bereich Forst die Beschäftigten des Saarforst Landesbetriebs, dessen Auftrag die Bewirtschaftung des saarländischen Staatswaldes ist.  Die Waldarbeit ist eine körperlich und geistig sehr anspruchsvolle Arbeit, welche ein hohes  Gefahrenpotential für die Beschäftigten birgt. Bei Fällarbeiten kommt es immer wieder zu schweren und auch tödlichen Unfällen.  Aber auch andere Tätigketien im Forst bringen viele Gerfährdungen durch die Arbeit in unwegsamen Gelände mit sich. Stolper- und Sturzunfälle sowie Zeckenbisse und Instektenstiche bilden den Großteil der Unfälle im Forst.

Die Unfallkasse Saarland unterstützt die Leitung und die Versicherten im Saarforst Landesbetrieb, um ein möglichst hohes Maß an Sicherheit und Gesundheit in ihrem Bereich sicherzustellen.

Ansprechpartner

Holger Metzger
Aufsichtsperson


Im Folgenden sind nur branchenspezifische Regelungen aufgeführt. Grundsätzliche Verpflichtungen im Arbeits- und  Gesundheitsschutz entnehmen Sie bitte den Bestimmungen des Arbeitsschutzgesetzes, der Unfallverhütungsvorschrift Grundsätze der Prävention und der dazugehörigen Regel Grundsätze der Prävention.

DGUV Regel 114-018
„Waldarbeiten“

DGUV Information 214-046
„Sichere Waldarbeiten“

DGUV Information 214-059
„Ausbildung- Arbeiten an der Motorsäge“

DGUV Information 214-060
„Seilarbeit im Forstbetrieb“

DGUV Information 214-078
„Vorsicht Zecken“
DGUV Grundsatz xxx-xxx

TRBA 230
„Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen in der Land- und Forstwirtschaft und bei vergleichbaren Tätigkeiten“