Eine immer häufiger genutzte Möglichkeit, um sein Geschäfts- oder Reiseziel zu erreichen, ist das Flugzeug. Die Unfallkasse Saarland betreut den Flugplatz in Saarbrücken/Ensheim in Fragen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes.

Sowohl der Betrieb der Start- und Landeanlagen, als auch die Steuerung des Rollverkehrs auf dem Vorfeld und die Fluggastabfertigung bedürfen eines hohen logistischen Aufwands.

Insbesondere die Flugzeugabfertiger/innen des Bodenverkehrsdienstes, die sich mit dem Passagiertransport, der Ver- bzw. der Entsorgung der Flugzeuge  und der Gepäckverladung beschäftigen, stellen den Arbeits- und Gesundheitsschutz vor große Herausforderungen. Diese Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind erheblichen körperlichen Belastungen ausgesetzt.

Ansprechpartner


Im Folgenden sind nur branchenspezifische Regelungen aufgeführt. Grundsätzliche Verpflichtungen im Arbeits- und  Gesundheitsschutz entnehmen Sie bitte den Bestimmungen des Arbeitsschutzgesetzes, der Unfallverhütungsvorschrift Grundsätze der Prävention und der dazugehörigen Regel Grundsätze der Prävention.

DGUV Regel 114-007
„Regeln für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Luftfahrzeug-Instandhaltung“

DGUV Regel 114-606
„Branche Luftfahrt: Abfertigung von Verkehrsflugzeugen"

DGUV Information 214-038
„Gewitter auf dem Vorfeld von Verkehrsflughäfen - Gefährdungen und Schutzmaßnahmen“