Versicherungsschutz kraft Gesetzes

Die gesetzliche Unfallversicherung ist eine Pflichtversicherung; der Versicherungsschutz wird in der Regel kraft Gesetzes begründet. Eine freiwillige Versicherung ist für bestimmte Personengruppen möglich. Ursprünglich galt die Versicherung hauptsächlich für Beschäftigte. Im Laufe der über 125-jährigen Geschichte der Unfallversicherung wurde der Versicherungsschutz auch auf andere Personengruppen (z.B. Kinder in Tageseinrichtungen, Schüler/innen, Studierende) ausgedehnt.

Kraft Gesetzes sind zum Beispiel versichert

  • Lernende während der beruflichen Aus- und Fortbildung in Betriebsstätten, Lehrwerkstätten, Schulungskursen und ähnlichen Einrichtungen,
  • Kinder in Tageseinrichtungen und Tagespflege,
  • Schülerinnen und Schüler während des Besuchs allgemein- und berufsbildender Schulen,
  • Studierende,
  • Personen, die selbständig oder unentgeltlich, insbesondere ehrenamtlich im Gesundheitswesen oder in der Wohlfahrtspflege tätig sind,
  • ehrenamtlich Tätige,
  • ehrenamtlich Tätige in Hilfeleistungsunternehmen,
  • Hilfeleistende (Einzelhelfer/innen),
  • Blut- und Organspender/innen,
  • Pflegepersonen,
  • bei privaten Bauarbeiten Tätige