Versicherungsschutz kraft Gesetzes
Die gesetzliche Unfallversicherung ist eine Pflichtversicherung; der Versicherungsschutz wird in der Regel kraft Gesetzes begründet. Eine freiwillige Versicherung ist für bestimmte Personengruppen möglich. Ursprünglich galt die Versicherung hauptsächlich für Beschäftigte. Im Laufe der über 125-jährigen Geschichte der Unfallversicherung wurde der Versicherungsschutz auch auf andere Personengruppen (z.B. Kinder in Tageseinrichtungen, Schüler/innen, Studierende) ausgedehnt.
Kraft Gesetzes sind zum Beispiel versichert
- Lernende während der beruflichen Aus- und Fortbildung in Betriebsstätten, Lehrwerkstätten, Schulungskursen und ähnlichen Einrichtungen,
- Kinder in Tageseinrichtungen und Tagespflege,
- Schülerinnen und Schüler während des Besuchs allgemein- und berufsbildender Schulen,
- Studierende,
- Personen, die selbständig oder unentgeltlich, insbesondere ehrenamtlich im Gesundheitswesen oder in der Wohlfahrtspflege tätig sind,
- ehrenamtlich Tätige,
- ehrenamtlich Tätige in Hilfeleistungsunternehmen,
- Hilfeleistende (Einzelhelfer/innen),
- Blut- und Organspender/innen,
- Pflegepersonen,
- bei privaten Bauarbeiten Tätige