Studierende während der Aus- und Fortbildung an Hochschulen
Studierende sind gesetzlich unfallversichert. Voraussetzung ist, dass diese an einer staatlich anerkannten Universität, Hochschule oder Fachhochschule eingeschrieben sind.
Der Unfallversicherungsschutz umfasst u.a.
- den Besuch der Vorlesungen und Seminare,
- die Teilnahme der sonstigen von der Hochschule verantworteten Tätigkeiten wie Teilnahme an Repetitorien der Universität, Exkursionen,
- den Besuch von Universitäts- und Staatsbibliotheken,
- die Teilnahme beim Hochschulsport,
- die Tätigkeiten in der Studentenselbstverwaltung,
- die Teilnahme an der von der Hochschule organisierten Exkursionen im Ausland,
- sowie auf den damit zusammenhängenden Wegen.
Nicht versichert sind rein private Tätigkeiten wie z.B.
- Studienarbeiten zu Hause,
- private Studienfahrten,
- Repetitorien bei privaten Anbietern,
- private Unterbrechungen der Wege zur Hochschule oder zurück nach Hause (z.B. Einkauf), Umwege aus privaten Gründen oder private Aktivitäten auf dem Gelände der Hochschule.
Übrigens: Versichert ist bereits der Weg zur Immatrikulation!