Studierende sind gesetzlich unfallversichert. Voraussetzung ist, dass diese an einer staatlich anerkannten Universität, Hochschule oder Fachhochschule eingeschrieben sind.
Der Unfallversicherungsschutz umfasst u.a.

  • den Besuch der Vorlesungen und Seminare,
  • die Teilnahme der sonstigen von der Hochschule verantworteten Tätigkeiten wie Teilnahme an Repetitorien der Universität, Exkursionen,
  • den Besuch von Universitäts- und Staatsbibliotheken,
  • die Teilnahme beim Hochschulsport,
  • die Tätigkeiten in der Studentenselbstverwaltung,
  • die Teilnahme an der von der Hochschule organisierten Exkursionen im Ausland,
  • sowie auf den damit zusammenhängenden Wegen.

Nicht versichert sind rein private Tätigkeiten wie z.B.

  • Studienarbeiten zu Hause,
  • private Studienfahrten,
  • Repetitorien bei privaten Anbietern,
  • private Unterbrechungen der Wege zur Hochschule oder zurück nach Hause (z.B. Einkauf), Umwege aus privaten Gründen oder private Aktivitäten auf dem Gelände der Hochschule.

Übrigens: Versichert ist bereits der Weg zur Immatrikulation!