Beiträge
Die Mittel für die Ausgaben der Unfallkasse (Gesamtbedarf) werden durch jährliche Beiträge der Unternehmer aufgebracht. Die Beiträge müssen den Bedarf des Geschäftsjahres einschließlich der zur Bereithaltung der Betriebsmittel und des Verwaltungsvermögens nötigen Beträge decken.
Beitragsmaßstab
Die Höhe des Beitrages richtet sich nach der Einwohnerzahl, der Zahl der Versicherten oder den Arbeitsentgelten. In welcher Umlagegruppe welcher Beitragsmaßstab Anwendung findet ist in der Satzung der UKS geregelt.
Mindestbeitrag
In der Satzung der UKS ist auch festgelegt, dass die Vertreterversammlung einen Mindestbeitrag festsetzen kann. Von dieser Möglichkeit wurde seit dem Haushaltsjahr 2007 in der Form Gebrauch gemacht, dass für alle Mitgliedsunternehmen – ausgenommen sind lediglich private Haushalte – ein einheitlicher Mindestbeitrag von 75,00 Euro erhoben wird.
Arbeitsentgelt
Wird der Beitrag nach dem Arbeitsentgelt berechnet, ist dieses Entgelt mit dem beschlossenen Beitragsfuß zu multiplizieren. Das Produkt ist der Beitrag. Welche Entgeltbestandteile in die Beitragsberechnung einfließen müssen und deshalb gemeldet werden müssen, kann dem hier verlinkten Arbeitsentgeltkatalog entnommen werden.
Beachten Sie bitte auch die Besonderheiten beim beitrags- und nachweispflichtigen Entgelt in der gesetzlichen Unfallversicherung.
Das individuelle Entgelt eines jeden Beschäftigten ist jedoch nur bis zur Höhe des jährlichen Höchst-Jahresarbeitsverdienstes (Höchst-JAV) zu berücksichtigen. Dieser wird regelmäßig angepasst.
Die jeweilige Höhe des Höchs-JAV finden Sie unter Höchst-Jahresarbeitsverdienst.