Kreditinstitute
Die Sparkassen, der Sparkassenverband Saar und die Saar LB Landesbank Saar werden von der UKS betreut.
Neben den standardmäßigen Gefährdungen und Belastungen eines Verwaltungsbetriebes sind Beschäftigte im Sparkassenbereich zusätzlich der Bedrohung ausgesetzt, Opfer eines Raubüberfalls zu werden. Die präventiven Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten, zielen daher darauf ab, die Banknotenbestände so zu sichern, dass der Anreiz zu Überfällen nachhaltig verringert wird.
Ansprechpartnerin
Yvonne Wagner
stv. Abteilungsleiterin
- Telefon: +49 6897 9733 65
- Fax: +49 6897 9733 45
- E-Mail: wagner(at)uks.de
Im Folgenden sind nur branchenspezifische Regelungen aufgeführt. Grundsätzliche Verpflichtungen im Arbeits- und Gesundheitsschutz entnehmen Sie bitte den Bestimmungen des Arbeitsschutzgesetzes, der Unfallverhütungsvorschrift Grundsätze der Prävention und der dazugehörigen Regel Grundsätze der Prävention.
DGUV Vorschrift 25
„Überfallprävention“
DGUV Regel 100-001
„Grundsätze der Prävention“
DGUV Regel 115-003
„Überfallprävention in Kreditinstituten“
DGUV Regel 115-401
„Branche Bürobetriebe“
DGUV Information 215-612
„Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute - Anforderung an die sicherheitstechnische Ausrüstung von Geschäftsstellen“
DGUV Information 215-613
„Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute - Betrieb“
DGUV Information 215-611
„Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute - Hinweise für die Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung zur Umsetzung der Unfallverhütungsvorschrift Kassen“
DGUV Information 215-410
„Bildschirm- und Büroarbeitsplätze“
DGUV Information 206-017
„Gut vorbereitet für den Ernstfall! - Mit traumatischen Ereignissen im Betrieb umgehen“
Maßgeschneiderter Arbeitsschutz für die Büro- und Bildschirmarbeit
Neue DGUV-Regel 115-401 „Branche Bürobetriebe“ veröffentlicht
Radeln am Schreibtisch – bring das was? Dynamische Arbeitsstationen in der Praxis