Wie sind ausländische Pflegekräfte legal versichert?
Viele pflegebedürftige Menschen wünschen sich im eigenen Haushalt versorgt zu werden. Angehörige können dies zumeist nicht alleine leisten und suchen daher nach Unterstützung durch Dritte.
Im Folgenden erfahren Sie das Wichtigste in Kürze über die versicherungsrechtlichen Vorgaben.
Direkte Anstellung einer ausländischen Hilfskraft
Für alle EU-Länder gilt die sogenannte Arbeitnehmerfreizügigkeit, d.h., deutsche Haushalte dürfen Bürger aus den EU-Mitgliedsstaaten genauso anstellen wie deutsche Arbeitskräfte.
Wenn Sie selbst eine Pflegekraft anstellen, werden Sie automatisch zum Arbeitgeber. Sie sind verantwortlich für die Krankenversicherung, Rentenversicherung, Pflegeversicherung und Arbeitslosenversicherung sowie die Unfallversicherung und müssen die Arbeitgeberbeiträge zu diesen Sozialversicherungen bezahlen. Um als Arbeitgeber fungieren zu können, brauchen Sie von der Bundesagentur für Arbeit eine Betriebsnummer
(Arbeitgeber-Service-Hotline, Telefon: 0800 4 555 20 oder
E-Mail: betriebsnummernservice(at)arbeitsagentur.de).
Auch für eine ausländische Haushalts- und Betreuungskraft müssen Sie mindestens den für Deutschland jeweils gültigen Mindestlohn zahlen. Zusätzlich fallen die o.g. Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung an. Wer also eine Hilfskraft in Vollzeit beschäftigen möchte, muss mit Kosten von mindestens 2000,00 Euro rechnen.
Eine 24-Stunden-Betreuung durch eine einzige Person ist allerdings legal nicht möglich. Die tägliche Arbeitszeit darf an Werktagen durchschnittlich nicht mehr als acht Stunden betragen und die Wochenarbeitszeit darf 48 Stunden nicht überschreiten. Auch besteht ein Urlaubsanspruch. Dies bedeutet also, auch wenn Sie eine Hilfskraft für die Pflege einstellen, sollte die Pflege und Betreuung auf mehrere Schultern verteilt werden.
Wurde die Betreuungskraft für pflegerische Tätigkeiten eingestellt, empfiehlt es sich, mit der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) Verbindung aufzunehmen. Für die Beschäftigung einer Haushaltshilfe ist die Unfallkasse desjenigen Bundeslandes zuständig, in dem der Haushalt sich befindet.
Osteuropäische Pflegekraft über eine seriöse Agentur vermitteln lassen
Eine andere und einfachere Möglichkeit besteht darin, sich eine osteuropäische Pflegekraft über eine Agentur vermitteln zu lassen. In der Regel hilft eine deutsche Vermittlungsagentur bei der Organisation. In diesem Fall ist die Agentur Ihr Vertragspartner. Sie sind nicht Arbeitgeber, sondern die Agentur ist Arbeitgeber der Pflegekraft und muss sich um alle sozialversicherungsrechtlichen Aspekte kümmern. Auch organisiert die Agentur im Krankheits- oder Urlaubsfall eine Vertretung.
Ausländische Dienstleister verlangen unterschiedliche Preise. Dabei müssen die ausländischen Arbeitgeber ebenfalls wenigstens den deutschen Mindestlohn zahlen. Zusätzlich muss das Unternehmen für seine Arbeitnehmer im Heimatland Beiträge und Abgaben zahlen. Hinzukommen für Sie häufig die Gebühren der Vermittlungsagentur.
Der Sozialversicherungsnachweis: Wenn Sie eine Pflegekraft aus Osteuropa über eine Vermittlungsagentur engagieren, liegt eine sogenannte Entsendung vor. Sie sollten nach einer sogenannten A1-Bescheinigung fragen. Es handelt sich um die Bestätigung, dass die Pflegekraft im Heimatland ordnungsgemäß sozialversichert ist. Sie sollten sich die Bescheinigung im Original vorlegen lassen. Denn wenn die Pflegekraft in ihrem Heimatland nicht sozialversichert ist, ist dies illegal und kann Sie in juristische und finanzielle Schwierigkeiten bringen. Es könnte rechtlich gesehen dazu kommen, dass Sie selbst zum Arbeitgeber werden und sämtliche Sozialversicherungsabgaben nachzahlen müssen.
Selbstständige Pflegekräfte aus Osteuropa
Eine weitere Möglichkeit ist die Hilfe durch eine selbstständige Pflegekraft. Auch hier wären Sie nicht Arbeitgeber und blieben von den sozialversicherungsrechtlichen Aspekten unberührt. Häufig bewegen sich Selbstständige jedoch in einer rechtlichen Grauzone. Sie müssen darauf achten, dass es sich nicht um eine Scheinselbständigkeit handelt, sondern die Pflegekraft auch für andere Haushalte tätig ist.