Die Organe der Selbstverwaltung
Zusammensetzung der Vertreterversammlung
Die Vertreterversammlung besteht aus je 10 Vertreterinnen und Vertretern der Versicherten und der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber. Als Vertreterinnen und Vertreter der Versicherten können bis zu 3 Beauftragte einer Gewerkschaft oder einer sonstigen Arbeitnehmervereinigung, als Vertreterinnen und Vertreter der Arbeitgeber/innen bis zu 3 Beauftragte einer Vereinigung von Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern oder deren Verbänden angehören.
Aufgaben der Vertreterversammlung (Beispiele)
- Wahl der Mitglieder des Vorstandes und ihrer Stellvertreterinnen und Stellvertreter (Ausnahme: Die Arbeitgebervertreter/innen des Landes im Vorstand werden von der für die Sozialversicherung zuständigen obersten Landesbehörde bestimmt).
- Wahl der Geschäftsführerin/ des Geschäftsführers und der Stellvertreterin oder des Stellvertreters auf Vorschlag des Vorstandes.
- Beschlussfassung über die Satzung und deren Änderung.
- Beschlussfassung über die Unfallverhütungsvorschriften.
- Beschlussfassung über die Prüfungsordnung für den Befähigungsnachweis von Aufsichtspersonen.
- Feststellung des Haushaltsplans, Beschlussfassung über Betriebsmittel und Verwaltungsvermögen sowie Festsetzung der Beiträge im Umlageverfahren.
- Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes und der Geschäftsführerin/ des Geschäftsführers wegen der Jahresrechnung.
- Bestellung und Abberufung der Mitglieder des Widerspruchsausschusses und Bestimmung der Stelle, die im Einspruchsverfahren gegen Bußgeldbescheide die Befugnisse der Verwaltungsbehörde wahrnimmt.
- Bestimmung der rechtlichen Grundlagen für die Beschäftigung der Bediensteten der UKS (Dienstrecht) auf Vorschlag des Vorstandes und Beschlussfassung über die Dienstordnung.
Gruppe der Arbeitgeber/innen | Gruppe der Versicherten |
---|---|
Lothar Christ | Karin Peter-Mörsdorf |
Bürgermeister Hermann-Josef Schmidt Gemeinde Tholey |
Helmut Graf Kreissparkasse Saarlouis |
Bürgermeister Rainer Lang Gemeinde Kleinblittersdorf |
Thomas Müller ver.di Bezirk Region Saar-Trier |
Bürgermeister Markus Fuchs Gemeinde Schiffweiler |
Detlef Köberling Freiw. Feuerwehren Saarland |
Verbandsdirektor Peter Gillo Regionalverband Saarbrücken |
Rainer Laschet Gemeinde Bous |
Reiner Pirrung |
Stefan Krier Landeshauptstadt Saarbrücken |
Landrätin D. Schlegel-Friedrich Landkreis Merzig-Wadern |
Susanne Schäfer Entsorgungsverband Saar |
Berthold Schneider |
Petra Brück |
Tim Feyerabend Ministerium für Bildung und Kultur |
Thomas Klein Landkreis Merzig-Wadern |
Michael Schwarz Ministerium für Finanzen und Europa |
Karl-Josef Freitag Landkreis Saarlouis |
Vorsitzende der Vertreterversammlung


Zusammensetzung des Vorstandes
Der Vorstand besteht aus je 5 Vertreterinnen und Vertretern der Versicherten und der Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern. Von der Gruppe der Versicherten und der Gruppe der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber können jeweils eine Beauftragte oder ein Beauftragter dem Vorstand angehören.
Aufgaben des Vorstandes (Beispiele)
- Der Vorstand verwaltet die Unfallkasse Saarland und vertritt sie gerichtlich und außergerichtlich, soweit Gesetz oder anderes für sie geltendes Recht nichts Abweichendes bestimmen.
- Vorschlag an die Vertreterversammlung hinsichtlich der Wahl der Geschäftsführerin/des Geschäftsführers und der Stellvertretung.
- Aufstellung des Haushaltsplans.
- Beschlussfassung über Maßnahmen der vorläufigen Haushaltsführung, überplanmäßige und außerplanmäßige Ausgaben sowie Verpflichtungsermächtigungen.
- Erlass von Richtlinien für die Führung der Verwaltungsgeschäfte, soweit diese dem Geschäftsführer obliegen.
- Aufstellung der Kassenordnung.
- Vorschlag an die Vertreterversammlung über die Grundlagen für die Beschäftigung der Bediensteten der UKS (Dienstrecht) einschließlich der Dienstordnung.
- Einstellung, Beförderung, Versetzung in den Ruhestand und Entlassung der DO-Angestellten des gehobenen und höheren Dienstes sowie die Einstellung, Eingruppierung und Kündigung von Beschäftigten der Entgeltgruppe 9 TVöD VKA und höher.
- Bestellung der Mitglieder des Rentenausschusses und ihrer Stellvertreterinnen und Stellvertreter, Beschlussfassung über ihre Amtsentbindung oder Amtserhebung.
- Beschlussfassung von Richtlinien über die Anlegung und Verwaltung der Mittel.
- Beschlussfassung über die Beteiligung an Krankenhäusern und Rehabilitationseinrichtungen sowie Einrichtungen, die Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben erbringen.
- Verhängung von Geldbußen.
- Beschlussfassung über Beitragsvorschüsse und das Verfahren bei Erhebung der Beiträge.
Gruppe der Arbeitgeber/innen | Gruppe der Versicherten |
---|---|
Bürgermeister a.D. Hans-Heinrich Rödle Beauftragter | Alfred Schneider |
Bürgermeister Stephan Rausch Gemeinde Oberthal |
Matthias Schillo Uniklinik Homburg |
Theophil Gallo Saar-Pfalz-Kreis | Monika Richter |
Bürgermeister Hans-Joachim Neumeyer Gemeinde Schwalbach |
Joachim Moser Landeshauptstadt Saarbrücken |
Wolfgang Förster Ministerium für Finanzen und Europa |
Thorsten Dörr Entsorgungsverband Saar |


Die Selbstverwaltungsorgane können die Erledigung einzelner Aufgaben, mit Ausnahme der Rechtsetzung, Ausschüssen übertragen. Zu Mitgliedern können bis zur Hälfte der Mitglieder einer jeden Gruppe auch Stellvertreter/in von Mitgliedern des Organs bestellt werden.
Ständige Ausschüsse bei der UKS:
- Rentenausschuss
- Widerspruchsausschuss
- Präventionsausschuss
- Finanzausschuss
Geschäftsführung
Neben den ehrenamtlichen Selbstverwaltungsorganen hat die Unfallkasse Saarland einen hauptamtlichen Geschäftsführer.
Aufgaben des Geschäftsführers:
- beratendes Mitglied des Vorstandes.
- hauptamtliches Führen der laufenden Verwaltungsgeschäfte.
- gerichtliche und außergerichtliche Vertretung der Unfallkasse Saarland.
- Dienstvorgesetzter des Personals.
Der Geschäftsführer und seine Stellvertreterin werden auf Vorschlag des Vorstandes durch die Vertreterversammlung gewählt.
