Die Organe der Selbstverwaltung
Zusammensetzung der Vertreterversammlung
Die Vertreterversammlung besteht aus je 10 Vertreterinnen und Vertretern der Versicherten und der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber. Als Vertreterinnen und Vertreter der Versicherten können bis zu 3 Beauftragte einer Gewerkschaft oder einer sonstigen Arbeitnehmervereinigung, als Vertreterinnen und Vertreter der Arbeitgeber/innen bis zu 3 Beauftragte einer Vereinigung von Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern oder deren Verbänden angehören.
Gruppe der Arbeitgeber/innen | Gruppe der Versicherten |
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Peter Gillo Stadtverband Saarbrücken |
Fatima Grell Ministerium für Inneres, Bauen und Sport |
Hermann-Josef Schmidt Beauftragter |
Gabriele Bretz Kita Wadgassen |
Anne Yliniva-Hoffmann Gemeinde Überherrn |
Thomas Müller ver.di Bezirk Region Saar-Trier |
Markus Fuchs Gemeinde Schiffweiler |
Detlef Köberling Freiw. Feuerwehren Saarland |
Helmut Harth Gemeinde Losheim |
Rainer Laschet Gemeinde Bous |
Daniela Schlegel-Friedrich Landkreis Merzig-Wadern |
Heike Hagenau Stiftung saarl. Kulturbesitz |
Sascha Grimm Landeshauptstadt Saarbrücken |
Susanne Schäfer Entsorgungsverband Saar |
Kristina Kulzer-Weber Ministerium der Finanzen und für Wissenschaft |
Sabine Stein Klinikum Saarbrücken |
Stefanie Leibrock Ministerium für Inneres, Bauen und Sport |
Thomas Klein Landkreis Merzig-Wadern |
Jutta Krüger Ministerium für Bildung und Kultur |
Alexander Schmitt Stadt Lebach |
Vorsitzende der Vertreterversammlung
Zusammensetzung des Vorstandes
Der Vorstand besteht aus je 5 Vertreterinnen und Vertretern der Versicherten und der Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern. Von der Gruppe der Versicherten und der Gruppe der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber können jeweils eine Beauftragte oder ein Beauftragter dem Vorstand angehören.
Gruppe der Arbeitgeber/innen | Gruppe der Versicherten |
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Frank John Gemeinde Kirkel |
Alfred Schneider Beauftragter |
Dr. Theophil Gallo Saarpfalz-Kreis |
Matthias Schillo Universitätsklinik Homburg |
Hans-Joachim Neumeyer Gemeinde Schwalbach |
Claudia Collmar Landesbetrieb für Straßenbau |
Stephan Rausch Gemeinde Oberthal |
Joachim Moser Landeshauptstadt Saarbrücken |
Michael Schwarz Ministerium der Finanzen und für Wissenschaft |
Thorsten Dörr Entsorgungsverband Saar |
Die Selbstverwaltungsorgane können die Erledigung einzelner Aufgaben, mit Ausnahme der Rechtsetzung, Ausschüssen übertragen. Zu Mitgliedern können bis zur Hälfte der Mitglieder einer jeden Gruppe auch Stellvertreter/in von Mitgliedern des Organs bestellt werden.
Ständige Ausschüsse bei der UKS:
- Rentenausschuss
- Widerspruchsausschuss
- Präventionsausschuss
- Finanzausschuss
Geschäftsführung
Neben den ehrenamtlichen Selbstverwaltungsorganen hat die Unfallkasse Saarland eine hauptamtliche Geschäftsführerin.
Aufgaben der Geschäftsführerin:
- beratendes Mitglied des Vorstandes.
- hauptamtliches Führen der laufenden Verwaltungsgeschäfte.
- gerichtliche und außergerichtliche Vertretung der Unfallkasse Saarland.
- Dienstvorgesetzte des Personals.
Die Geschäftsführerin und Ihr Stellvertreter werden auf Vorschlag des Vorstandes durch die Vertreterversammlung gewählt.