Zusammensetzung der Vertreterversammlung

Die Vertreterversammlung besteht aus je 10 Vertreterinnen und Vertretern der Versicherten und der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber. Als Vertreterinnen und Vertreter der Versicherten können bis zu 3 Beauftragte einer Gewerkschaft oder einer sonstigen Arbeitnehmervereinigung, als Vertreterinnen und Vertreter der Arbeitgeber/innen bis zu 3 Beauftragte einer Vereinigung von Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern oder deren Verbänden angehören.

 


Gruppe der Arbeitgeber/innen Gruppe der Versicherten
Peter Gillo
Stadtverband Saarbrücken
Fatima Grell
Ministerium für Inneres, Bauen und Sport
Hermann-Josef Schmidt
Beauftragter
Gabriele Bretz
Kita Wadgassen
Anne Yliniva-Hoffmann
Gemeinde Überherrn
Thomas Müller
ver.di Bezirk Region Saar-Trier
Markus Fuchs
Gemeinde Schiffweiler
Detlef Köberling
Freiw. Feuerwehren Saarland
Helmut Harth
Gemeinde Losheim
Rainer Laschet
Gemeinde Bous
Daniela Schlegel-Friedrich
Landkreis Merzig-Wadern
Heike Hagenau
Stiftung saarl. Kulturbesitz
Sascha Grimm
Landeshauptstadt Saarbrücken
Susanne Schäfer
Entsorgungsverband Saar
Kristina Kulzer-Weber
Ministerium der Finanzen und für Wissenschaft
Sabine Stein
Klinikum Saarbrücken
Stefanie Leibrock
Ministerium für Inneres, Bauen und Sport
Thomas Klein
Landkreis Merzig-Wadern
Jutta Krüger
Ministerium für Bildung und Kultur
Alexander Schmitt
Stadt Lebach

Zusammensetzung des Vorstandes

Der Vorstand besteht aus je 5 Vertreterinnen und Vertretern der Versicherten und der Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern. Von der Gruppe der Versicherten und der Gruppe der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber können jeweils eine Beauftragte oder ein Beauftragter dem Vorstand angehören.

 


Gruppe der Arbeitgeber/innen Gruppe der Versicherten
Frank John
Gemeinde Kirkel
Alfred Schneider
Beauftragter
Dr. Theophil Gallo
Saarpfalz-Kreis
Matthias Schillo
Universitätsklinik Homburg
Hans-Joachim Neumeyer
Gemeinde Schwalbach
Claudia Collmar
Landesbetrieb für Straßenbau
Stephan Rausch
Gemeinde Oberthal
Joachim Moser
Landeshauptstadt Saarbrücken
Michael Schwarz
Ministerium der Finanzen und für Wissenschaft
Thorsten Dörr
Entsorgungsverband Saar

Die Selbstverwaltungsorgane können die Erledigung einzelner Aufgaben, mit Ausnahme der Rechtsetzung, Ausschüssen übertragen. Zu Mitgliedern können bis zur Hälfte der Mitglieder einer jeden Gruppe auch Stellvertreter/in von Mitgliedern des Organs bestellt werden.

Ständige Ausschüsse bei der UKS:

  • Rentenausschuss
  • Widerspruchsausschuss
  • Präventionsausschuss
  • Finanzausschuss

Neben den ehrenamtlichen Selbstverwaltungsorganen hat die Unfallkasse Saarland eine hauptamtliche Geschäftsführerin. 

Aufgaben der Geschäftsführerin:

  • beratendes Mitglied des Vorstandes.
  • hauptamtliches Führen der laufenden Verwaltungsgeschäfte.
  • gerichtliche und außergerichtliche Vertretung der Unfallkasse Saarland.
  • Dienstvorgesetzte des Personals.

Die Geschäftsführerin und Ihr Stellvertreter werden auf Vorschlag des Vorstandes durch die Vertreterversammlung gewählt.