Zusammensetzung der Vertreterversammlung

Die Vertreterversammlung besteht aus je 10 Vertreterinnen und Vertretern der Versicherten und der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber. Als Vertreterinnen und Vertreter der Versicherten können bis zu 3 Beauftragte einer Gewerkschaft oder einer sonstigen Arbeitnehmervereinigung, als Vertreterinnen und Vertreter der Arbeitgeber/innen bis zu 3 Beauftragte einer Vereinigung von Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern oder deren Verbänden angehören.

Aufgaben der Vertreterversammlung (Beispiele)

  •  Wahl der Mitglieder des Vorstandes und ihrer Stellvertreterinnen und Stellvertreter (Ausnahme: Die Arbeitgebervertreter/innen des Landes im Vorstand werden von der für die Sozialversicherung zuständigen obersten Landesbehörde bestimmt).
  • Wahl der Geschäftsführerin/ des Geschäftsführers und der Stellvertreterin oder des Stellvertreters auf Vorschlag des Vorstandes.
  • Beschlussfassung über die Satzung und deren Änderung.
  • Beschlussfassung über die Unfallverhütungsvorschriften.
  • Beschlussfassung über die Prüfungsordnung für den Befähigungsnachweis von Aufsichtspersonen.
  • Feststellung des Haushaltsplans, Beschlussfassung über Betriebsmittel und Verwaltungsvermögen sowie Festsetzung der Beiträge im Umlageverfahren.
  • Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes und der Geschäftsführerin/ des Geschäftsführers wegen der Jahresrechnung.
  • Bestellung und Abberufung der Mitglieder des Widerspruchsausschusses und Bestimmung der Stelle, die im Einspruchsverfahren gegen Bußgeldbescheide die Befugnisse der Verwaltungsbehörde wahrnimmt.
  • Bestimmung der rechtlichen Grundlagen für die Beschäftigung der Bediensteten der UKS (Dienstrecht) auf Vorschlag des Vorstandes und Beschlussfassung über die Dienstordnung.
Gruppe der Arbeitgeber/innen Gruppe der Versicherten
Lothar Christ
Karin Peter-Mörsdorf
Bürgermeister Hermann-Josef Schmidt
Gemeinde Tholey
Helmut Graf
Kreissparkasse Saarlouis
Bürgermeister Rainer Lang
Gemeinde Kleinblittersdorf
Thomas Müller
ver.di Bezirk Region Saar-Trier
Bürgermeister Markus Fuchs
Gemeinde Schiffweiler
Detlef Köberling
Freiw. Feuerwehren Saarland
Verbandsdirektor Peter Gillo
Regionalverband Saarbrücken
Rainer Laschet
Gemeinde Bous
Reiner Pirrung
Stefan Krier
Landeshauptstadt Saarbrücken
Landrätin D. Schlegel-Friedrich
Landkreis Merzig-Wadern
Susanne Schäfer
Entsorgungsverband Saar
Berthold Schneider
Petra Brück
Tim Feyerabend
Ministerium für Bildung und Kultur
Thomas Klein
Landkreis Merzig-Wadern
Michael Schwarz
Ministerium für Finanzen und Europa
Karl-Josef Freitag
Landkreis Saarlouis

Zusammensetzung des Vorstandes

Der Vorstand besteht aus je 5 Vertreterinnen und Vertretern der Versicherten und der Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern. Von der Gruppe der Versicherten und der Gruppe der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber können jeweils eine Beauftragte oder ein Beauftragter dem Vorstand angehören.

Aufgaben des Vorstandes (Beispiele)

  • Der Vorstand verwaltet die Unfallkasse Saarland und vertritt sie gerichtlich und außergerichtlich, soweit Gesetz oder anderes für sie geltendes Recht nichts Abweichendes bestimmen.
  • Vorschlag an die Vertreterversammlung hinsichtlich der Wahl der Geschäftsführerin/des Geschäftsführers und der Stellvertretung.
  • Aufstellung des Haushaltsplans.
  • Beschlussfassung über Maßnahmen der vorläufigen Haushaltsführung, überplanmäßige und außerplanmäßige Ausgaben sowie Verpflichtungsermächtigungen.
  • Erlass von Richtlinien für die Führung der Verwaltungsgeschäfte, soweit diese dem Geschäftsführer obliegen.
  • Aufstellung der Kassenordnung.
  • Vorschlag an die Vertreterversammlung über die Grundlagen für die Beschäftigung der Bediensteten der UKS (Dienstrecht) einschließlich der Dienstordnung.
  • Einstellung, Beförderung, Versetzung in den Ruhestand und Entlassung der DO-Angestellten des gehobenen und höheren Dienstes sowie die Einstellung, Eingruppierung und Kündigung von Beschäftigten der Entgeltgruppe 9 TVöD VKA und höher.
  • Bestellung der Mitglieder des Rentenausschusses und ihrer Stellvertreterinnen und Stellvertreter, Beschlussfassung über ihre Amtsentbindung oder Amtserhebung.
  • Beschlussfassung von Richtlinien über die Anlegung und Verwaltung der Mittel.
  • Beschlussfassung über die Beteiligung an Krankenhäusern und Rehabilitationseinrichtungen sowie Einrichtungen, die Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben erbringen.
  • Verhängung von Geldbußen.
  • Beschlussfassung über Beitragsvorschüsse und das Verfahren bei Erhebung der Beiträge.
Gruppe der Arbeitgeber/innen Gruppe der Versicherten
Bürgermeister a.D. Hans-Heinrich Rödle
Beauftragter
Alfred Schneider
Bürgermeister Stephan Rausch
Gemeinde Oberthal
Matthias Schillo
Uniklinik Homburg
Theophil Gallo
Saar-Pfalz-Kreis
Monika Richter
Bürgermeister Hans-Joachim Neumeyer
Gemeinde Schwalbach
Joachim Moser
Landeshauptstadt Saarbrücken
Wolfgang Förster
Ministerium für Finanzen und Europa
Thorsten Dörr
Entsorgungsverband Saar

Die Selbstverwaltungsorgane können die Erledigung einzelner Aufgaben, mit Ausnahme der Rechtsetzung, Ausschüssen übertragen. Zu Mitgliedern können bis zur Hälfte der Mitglieder einer jeden Gruppe auch Stellvertreter/in von Mitgliedern des Organs bestellt werden.

Ständige Ausschüsse bei der UKS:

  • Rentenausschuss
  • Widerspruchsausschuss
  • Präventionsausschuss
  • Finanzausschuss

Neben den ehrenamtlichen Selbstverwaltungsorganen hat die Unfallkasse Saarland einen hauptamtlichen Geschäftsführer. 

Aufgaben des Geschäftsführers:

  • beratendes Mitglied des Vorstandes.
  • hauptamtliches Führen der laufenden Verwaltungsgeschäfte.
  • gerichtliche und außergerichtliche Vertretung der Unfallkasse Saarland.
  • Dienstvorgesetzter des Personals.

Der Geschäftsführer und seine Stellvertreterin werden auf Vorschlag des Vorstandes durch die Vertreterversammlung gewählt.