„Stabile Renten im Westen und leichte Erhöhung im Osten!“

Am 28. Mai 2021 hat der Bundesrat der jährlichen Anpassung der Rentenwerte zugestimmt, die die Bundesregierung am 27. April 2021 beschlossen hatte.

Danach erhöht sich der Rentenwert Ost zum 1. Juli 2021 von 33,23 Euro auf 33,47 Euro, das entspricht einer Steigerung um 0,72 Prozent. Für den Rentenwert West gibt es dieses Jahr keine Erhöhung: Der aktuelle Rentenwert von 34,19 Euro bleibt bestehen.

Das Plus bei der Rente orientiert sich vor allem an der Entwicklung der Löhne der Beschäftigten des vergangenen Jahres. Da es hier aufgrund der Corona-Pandemie in 2020 keinen Anstieg, sondern sogar ein leichtes Minus gegeben hat, können die Renten in diesem Jahr im Westen nicht angehoben werden. Die Rentengarantie schützt die Rentnerinnen und Rentner aber vor einer Minderung der Renten. Die Rentenerhöhung in den neuen Bundesländern ergibt sich aus der sogenannten Angleichungstreppe im Rahmen der Ost-West-Angleichung der Renten.

Dies hat zur Folge, dass auch die Leistungen der Unfallkasse Saarland, die zum 01.07.2021 angepasst werden (z.B. Unfallrenten, Pflegegeld), nicht erhöht werden.

Mit der Zustimmung des Bundesrates kann die Verordnung nun von der Bundesregierung verkündet werden und zum 1. Juli in Kraft treten.