Neufassung Vorschrift 38 sowie Regel 101-038

Die bisher im Geltungsbereich der Unfallkasse Saarland gültige DGUV Vorschrift 39 „Bauarbeiten“ wird durch eine Neufassung ersetzt und trägt zukünftig die Bezeichnung Vorschrift 38. Diese soll im April 2021 in Kraft gesetzt werden. Die Erstfassung dieser Unfallverhütungsvorschrift stammt aus dem Jahr 1976. Über die Jahre ihres Bestehens wurde sie zwar mehrmals überarbeitet, jedoch wurde mit dem technischen Fortschritt der Baubranche und den daraus resultierenden Anforderungen eine komplette Überarbeitung notwendig. Die Änderungen im staatlichen Regelwerk fanden in der bisherigen Schrift ebenfalls keine Berücksichtigung.  

Die Unfallverhütungsvorschrift wurde neu strukturiert, inhaltlich grundlegend überarbeitet und  an das aktuelle staatliche Vorschriften- und Regelwerk angepasst. So konnte die Unfallverhütungsvorschrift von derzeit 73 Paragraphen auf nun 13 reduziert werden. Entsprechend der Gefährdung und dem Unfallgeschehen auf Baustellen sind die erhaltenen Paragraphen überwiegend bußgeldbewehrt. Sie beinhaltet Regelungen zu Leitung und Aufsicht, Sicherungsmaßnahmen gegen Absturz, baustellenspezifische Vorgaben für Verkehrswege, Arbeitsplätze und Arbeitsverfahren sowie für selbstfahrende Arbeitsmittel.

Ergänzend zur neuen DGUV Vorschrift 38 wurde auch die neue Regel 101-038 „Bauarbeiten“ von der DGUV veröffentlicht. Der Anwender findet hier nützliche Erläuterungen zu den einzelnen Paragraphen und Absätzen der Unfallverhütungsvorschrift. Es werden konkrete Präventionsmaßnahmen benannt und praxisnahe Hilfestellungen zum Erfüllen der Schutzziele gegeben.

DGUV Vorschrift 38 „Bauarbeiten“

DGUV Regel 101-038