Licht am Fahrrad

Nabendynamo oder Akku-Beleuchtung

Licht am Fahrrad muss gerade im Winter zuverlässig funktionieren

 

Wer durch Schnee und Eis radelt, braucht am Fahrrad eine zuverlässige Lichtanlage. Ein Seitenläuferdynamo ist an neuen Rädern kaum noch zu finden.

„Gut so!“, sagt Thomas Meiser, Geschäftsführer der Unfallkasse Saarland: „Seitenläuferdynamos verschleißen schnell, können bei Nässe auf dem Radmantel durchrutschen und sind nichts für langsame Radler.“ Zeitgemäß sind witterungsunabhängige Nabendynamos oder Leuchten, die mit Akkus oder Batterie betrieben werden. Gebrauchträder sollten mit dieser Technik nach-gerüstet werden, rät die Unfallkasse.

Der Stromgenerator eines Nabendynamos liegt in der Vorderradnabe. Geschützt vor Nässe und Schmutz funktioniert er deshalb bei jedem Wetter und jeder Geschwindigkeit. Wer sein Fahrrad umrüsten möchte, sollte in ein neues Vorderrad mit Nabendynamo und in eine Vorderleuchte mit Ein-Aus-Schalter investieren, mit der die Rückleuchte gekoppelt wird.

Frontscheinwerfer und Rücklicht gibt es als hell leuchtende LED-Lichter-Sets und mit einer Standlichtfunktion für die Rückleuchte – bei neuen Rädern meist schon Standard. Auch viele Frontscheinwerfer sind als Standlichtversion erhältlich. Unabhängig von Dynamos arbeiten Leuchten, die mit Akkus oder Batterien betrieben werden und einfach nachzurüsten sind. Seit 2013 ist die Dynamopflicht an Fahrrädern aufgehoben; seitdem entsprechen Akku- und Batterieleuchten mit einer Nennspannung von sechs Volt der Straßenverkehrsordnung. Akkus müssen regelmäßig kontrolliert werden und stets geladen sein.

Plus: Reflektoren an Kleidung und Rad

Großzügig angebrachte Reflektoren an der Kleidung und am Helm oder Westen aus reflektierendem Material tragen ebenfalls zur Sicherheit bei. Am Fahrrad selbst sind reflektierende Flächen an diesen Stellen vorgeschrieben:

  • Nach vorn wirkender weißer Rückstrahler, der im vorderen Scheinwerfer integriert sein darf
  • ein roter Rückstrahler und ein roter Großflächen-Rückstrahler
  • nach vorn und hinten wirkende gelbe Rückstrahler an den Fahrradpedalen
  • mindestens zwei gelbe Rückstrahler an den Speichen beider Räder oder ringförmig zusammenhängende reflektierende weiße Streifen an den Reifen oder in den Speichen beider Räder.