Ersthelfende sind bei ihrer Hilfeleistung versichert.

Für die meisten Menschen ist es selbstverständlich Erste Hilfe zu leisten, wenn man Zeuge eines Notfalls oder Unfalls wird.

Oftmals wissen Ersthelferinnen und Ersthelfer jedoch nicht, dass sie bei eigenen Schäden, z.B. wenn sie sich im Rahmen der Hilfeleistung verletzt haben, durch die regionale Unfallkasse abgesichert sind. Wenn Einsatzkräfte vor Ort auf solche Situationen treffen, besteht deshalb ein Informationsbedarf der Ersthelferinnen und Ersthelfer. Deswegen hat die Unfallkasse Saarland nach dem Vorbild anderer Unfallkassen eine sogenannte „Ersthelferkarte“ (Visitenkartenformat) und einen Info-Flyer entwickelt. Die Karte enthält wesentliche Informationen und insbesondere Kontaktdaten und Ansprechpartner der Unfallkasse Saarland. So können einem möglicherweise vor Ort befindlichen Ersthelfenden durch die Feuerwehr, Polizei oder den Rettungsdienst schnell und unproblematisch erste Informationen in kompakter Form übergeben werden.

Die Ersthelferkarte trägt somit dazu bei, Menschen unmittelbar nach der Hilfe­leistung über ihren gesetzlichen Unfallversicherungsschutz zu informieren.

Im Rahmen eines Pressetermins der Unfallkasse Saarland (UKS) unter Beteiligung der Landespolizei (POL), dem Landesfeuerwehrverband (LFV), des Zweckverbandes für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung Saar (ZRF) und der Notfallseelsorge wurde das Projekt „Ersthelfer-Karte“  am 21.02.2022 vorgestellt. Weiterhin erfolgte eine formelle Übergabe der Ersthelferkarte an die beteiligten Organisationen.

Weitergehende Informationen zum Versicherungsschutz der Ersthelfer finden Sie auf unserer Internetseite unter https://www.uks.de/versicherung/wer-ist-versichert/hilfeleistende-einzelhelfer/innen.