Ebola

Unfallversicherungsschutz für Freiwillige bei der Ebola-Bekämpfung

Freiwillige, die in den Diensten einer Hilfsorganisation stehen und sich für die Ebola-Bekämpfung in Westafrika melden, stehen unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Darauf weisen Berufsgenossenschaften und Unfallkassen hin. Der Unfallversicherungsschutz umfasst neben Arbeits- und Wegeunfällen auch eine mögliche Infektion mit dem Ebola-Virus. In diesem Fall übernimmt die zuständige Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse die Kosten für den Rücktransport nach Deutschland und die Heilbehandlung. Die entsendenden Hilfsorganisationen müssen die freiwilligen Helferinnen und Helfer zudem darüber informieren, welchen Risiken sie im Einsatzgebiet ausgesetzt sind und wie sie sich davor schützen können. „Bei einer Entsendung ins Ausland läuft der Versicherungsschutz über die jeweils entsendende Organisation“, erklärt Thomas Meiser, Direktor der Unfallkasse Saarland. „Zuständig ist dann jeweils die Unfallkasse oder Berufsgenossenschaft der Hilfsorganisation.“ Beamte oder Soldaten seien dagegen über den jeweiligen Dienstherren abgesichert. Meiser fügt hinzu: „Wer auf eigene Faust reist, ist nicht versichert.“ Berufsgenossenschaften und Unfallkassen machen zudem darauf aufmerksam, dass auch im Fall einer Entsendung die Bestimmungen zum Schutz von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit einzuhalten sind. Demnach sind die Gefährdungen für die Beschäftigten zu beurteilen und Schutzmaßnahmen festzulegen. Die Beschäftigten sind vor Aufnahme der Tätigkeit in Fragen der Hygiene und der Anwendung Persönlicher Schutzausrüstung zu unterweisen.