Das ist ein Unfall, den ein Versicherter beim Zurücklegen des versicherten Weges erleidet. Versicherte sind beim Zurücklegen von Wegen versichert, die im ursächlichen, räumlichen und zeitlichen Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit stehen. Dazu zählt z.B. der Weg von der eigenen Wohnung zur Arbeitsstätte sowie der Weg von der Arbeitsstätte nach Hause.
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- Name des Begriffes: Wegeunfall
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Wegeunfall