Detailansicht für den Begriff Vorschuss

Name des Begriffes: Vorschuss
Beschreibungen des Begriffes:

Vorschuss

Besteht ein Anspruch auf eine Geldleistung und steht nur noch nicht die Höhe der Leistungen fest, kann der Unfallversicherungsträger einen angemessenen Vorschuss auf die Leistung gewähren.

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