Detailansicht für den Begriff Verzicht

Name des Begriffes: Verzicht
Beschreibungen des Begriffes:

Verzicht

Auf Sozialleistungen kann durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Unfallversicherungsträger verzichtet werden. Der Verzicht kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.

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