In der gesetzlichen Unfallversicherung werden bestimmte Personen, die grundsätzlich versicherungspflichtig sind, von der Versicherungspflicht ausdrücklich ausgenommen. Die Gründe sind: Vermeidung von Doppelleistungen, private Tätigkeiten, Personen sollen selbst anderweitig Vorsorge treffen.
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- Name des Begriffes: Versicherungsfreiheit
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Versicherungsfreiheit