Sie sollten bei dem für Ihren Versicherungsfall zuständigen Unfallversicherungsträger einen formlosen Antrag stellen und die eingetretene Verschlimmerung schildern. Der Unfallversicherungsträger wird daraufhin von Amts wegen das Verfahren aufnehmen und den Anspruch prüfen. Tritt beispielsweise mehrere Jahre nach einem Versicherungsfall eine Arthrose am unfallverletzten Sprunggelenk auf, kann auch eine solche Verschlimmerung von Unfallfolgen entschädigt werden.
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Verschlimmerung