Unternehmer im Sinne der gesetzlichen Unfallversicherung ist derjenige, dem das Ergebnis des Unternehmens unmittelbar zum Vor- oder Nachteil gereicht. Der Unternehmensbegriff in der Sozialversicherung kann im Verhältnis zum Handels- und Steuerrecht unterschiedlich ausfallen. Es wird weder ein Geschäftsbetrieb noch eine auf Erwerb gerichtete Tätigkeit vorausgesetzt. Auch Privatpersonen (z. B. Haushaltsführende, Bauherren) können Unternehmer im Sinne dieses Begriffs sein.
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