Detailansicht für den Begriff Unternehmen

Name des Begriffes: Unternehmen
Beschreibungen des Begriffes:

Unternehmen

Der Unternehmensbegriff in der Sozialversicherung kann im Verhältnis zum Handels- und Steuerrecht unterschiedlich ausfallen. Es wird weder ein Geschäftsbetrieb noch eine auf Erwerb gerichtete Tätigkeit vorausgesetzt. Auch Privatpersonen (z. B. Haushaltsführende, Bauherren) können Unternehmer im Sinne dieses Begriffs sein.

Zurück