Gesetzliche Unfallversicherungsträger sind die gewerblichen Berufsgenossenschaften und die Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand. Die gewerblichen Berufsgenossenschaften sind nach Branchen gegliedert. Die Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand gliedern sich in Unfallkassen und Gemeindeunfallversicherungsverbände, Feuerwehr-Unfallkassen sowie die Eisenbahn-Unfallkasse, die Unfallkasse Post und Telekom und die Unfallkassen des Bundes.
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- Name des Begriffes: Unfallversicherungsträger
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Unfallversicherungsträger