Arbeitsunfälle sind Unfälle von Versicherten infolge einer den Versicherungsschutz begründenden Tätigkeit (versicherte Tätigkeit). Unfälle sind zeitlich begrenzte, von außen auf den Körper einwirkende Ereignisse, die zu einem Gesundheitsschaden oder zum Tod führen (§ 8 Abs. 1 SGB VII).
Detailansicht für den Begriff Arbeitsunfall
- Name des Begriffes: Arbeitsunfall
- Beschreibungen des Begriffes:
Arbeitsunfall