Detailansicht für den Begriff Regress

Name des Begriffes: Regress
Beschreibungen des Begriffes:

Regress

Erleidet ein Versicherter einen Arbeitsunfall, den ein Dritter schuldhaft verursacht hat (Beispiel: Der Versicherte wird auf dem Weg von der Arbeit nach Hause von einem PKW angefahren), erbringt der Unfallversicherungsträger gegenüber dem Versicherten seine Leistungen (z.B. Heilbehandlung). Nach § 116 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB X) geht der Anspruch des Versicherten in einem gewissen Umfang auf den Unfallversicherungsträger über. Dadurch wird sichergestellt, dass auf Kosten der Sozialversicherung weder der Schädiger entlastet noch der sozialversicherte Geschädigte doppelt entschädigt wird. Die Inanspruchnahme des Schädigers durch den Sozialversicherungsträger nennt man Regress oder Rückgriff.

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