Detailansicht für den Begriff Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE)

Name des Begriffes: Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE)
Beschreibungen des Begriffes:

Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE)

Erwerbsfähigkeit ist die Fähigkeit des Versicherten, sich unter Ausnutzung der Arbeitsgelegenheiten, die sich ihm nach seinen Kenntnissen, seinen körperlichen und geistigen Fähigkeiten im gesamten Bereich des wirtschaftlichen Lebens (so genannter allgemeiner Arbeitsmarkt) einen Erwerb zu verschaffen. Unter Minderung der Erwerbsfähigkeit versteht man die Herabsetzung dieser beschriebenen Erwerbsfähigkeit. Die MdE ist in der gesetzlichen Unfallversicherung unter anderem Grundlage für die Berechnung von Renten an Versicherte und Renten an Hinterbliebene.

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