Detailansicht für den Begriff Höchstjahresarbeitsverdienst

Name des Begriffes: Höchstjahresarbeitsverdienst
Beschreibungen des Begriffes:

Höchstjahresarbeitsverdienst

Der Höchst-Jahresarbeitsverdienst beträgt das Zweifache der im Zeitpunkt des Versicherungsfalls maßgebenden Bezugsgröße. Die Satzung des Unfallversicherungsträgers kann eine höhere Obergrenze bestimmen.

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