Die Mittel der gesetzlichen Unfallversicherung werden hauptsächlich durch Beiträge der Unternehmer aufgebracht. Die Versicherten haben im Gegensatz zur Kranken- und Rentenversicherung keine Anteile zur Unfallversicherung zu tragen. Die Beiträge sind so zu bemessen, dass die Unfallversicherungsträger die gesetzlich vorgeschriebenen und zugelassenen Ausgaben des Versicherungsträgers decken und sicherstellen, dass die gesetzlich vorgeschriebenen oder zugelassenen Betriebsmittel bereitgehalten werden können.
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