Detailansicht für den Begriff Heilbehandlung

Name des Begriffes: Heilbehandlung
Beschreibungen des Begriffes:

Heilbehandlung

Die Unfallversicherungsträger sorgen durch besondere Maßnahmen und Einrichtungen für eine möglichst frühzeitige und wirksame Heilbehandlung. Sie wird ohne zeitliche Begrenzung gewährt und umfasst insbesondere die ärztliche und zahnärztliche Behandlung sowie die Behandlung im Krankenhaus. Die Übernahme notwendiger Transport- und Fahrtkosten, die Versorgung mit Medikamenten und anderen Hilfsmitteln, die Ausstattung mit Körperersatzstücken und Hilfsmitteln sowie die Gewährung von Pflege ergänzen diese Leistungen.

Sprache des Begriffs (2 Zeichen ISO Code): de
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