Die gesetzliche Unfallversicherung ist eine Pflichtversicherung; der Versicherungsschutz wird in der Regel kraft Gesetzes begründet. Eine freiwillige Versicherung ist für bestimmte Personengruppen möglich. Ursprünglich galt die Versicherung hauptsächlich für Beschäftigte. Im Laufe der über 125-jährigen Geschichte der Unfallversicherung wurde der Versicherungsschutz auch auf andere Personengruppen (z.B. Kinder in Tageseinrichtungen, Schüler, Studenten) ausgedehnt.
Kraft Gesetzes sind zum Beispiel versichert
- Lernende während der beruflichen Aus- und Fortbildung in Betriebsstätten, Lehrwerkstätten, Schulungskursen und ähnlichen Einrichtungen
- Kinder in Tageseinrichtungen und Tagespflege
- Schüler während des Besuchs allgemein- und berufsbildender Schulen
- Studierende
- Personen, die selbständig oder unentgeltlich, insbesondere ehrenamtlich im Gesundheitswesen oder in der Wohlfahrtspflege tätig sind,
- ehrenamtlich Tätige,
- ehrenamtlich Tätige in Hilfeleistungsunternehmen
- Hilfeleistende (Einzelhelfer)
- Blut- und Organspender
- Pflegepersonen
- bei privaten Bauarbeiten Tätige