Bäder

Die Unfallkasse Saarland ist der gesetzliche Unfallversicherungsträger der Beschäftigten in den kommunalen Bädern, aber auch der Schülerinnen und Schülern während des Sportunterrichts im Schwimmbad. Nicht erfasst wird der öffentliche Badebetrieb.

Frei- und Hallenbäder müssen heutzutage durch ihre bauliche Gestaltung und ihre Einrichtungen den Besucherinnen und Besuchern einen großen Freizeit- und Erlebniswert bieten. Sie müssen die schwimmsportliche Betätigung als wichtiges Mittel zur Gesundheitsvorsorge ermöglichen und für den Schulsport wie auch für das Vereins- und Gruppenschwimmen geeignet sein.

Die Beschäftigten der Bäder sind im Rahmen ihrer Tätigkeit zahlreichen Gefahren und Belastungen ausgesetzt. Besondere Unfallgefahren bestehen dabei beim Umgang mit Chemikalien, beispielsweise bei der Reinigung oder bei der Wasseraufbereitung.

Ansprechpartner

Stefan Hien
Aufsichtsperson


Im Folgenden sind nur branchenspezifische Regelungen aufgeführt. Grundsätzliche Verpflichtungen im Arbeits- und  Gesundheitsschutz entnehmen Sie bitte den Bestimmungen des Arbeitsschutzgesetzes, der Unfallverhütungsvorschrift Grundsätze der Prävention und der dazugehörigen Regel Grundsätze der Prävention.

DGUV Regel 107-001
„Betrieb von Bädern“

DGUV Regel 108-003
„Fußböden in Arbeitsräumen und Arbeitsbereichen mit Rutschgefahr“

DGUV Regel 103-015
„Richtlinien für die Verwendung von Ozon zur Wasseraufbereitung“

DGUV Information 207-006
„Bodenbeläge für nassbelastete Barfußbereiche“

DGUV Information 207-018
„Beurteilung von Gefährdungen und Belastungen am Arbeitsplatz in Bäderbetrieben“

DGUV Information 207-020
„DVD Arbeitsplatz Schwimmbad“

DGUV Information 207-023
„Prüfliste für Chlorungseinrichtungen unter Verwendung von Chlorgas und deren Aufstellungsräume in Bädern“

DGUV Information 207-040
„Gefahrstoffe bei der Aufbereitung von Schwimm- und Badewasserbecken“

Arbeitsstättenregel ASR A1.5/1,2
„Fußböden“

Arbeitsstättenregel ASR A1.8
„Verkehrswege“

Arbeitsstättenregel ASR A1.3
„Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung“

Arbeitsstättenregel ASR A2.3
„Fluchtwege, Notausgänge, Flucht- und Rettungsplan“

Arbeitsstättenregel ASR A3.4/3
„Sicherheitsbeleuchtung, optische Sicherheitsleitsysteme“

Arbeitsstättenregel ASR A4.3
„Erste-Hilfe-Räume, Mittel und Einrichtungen zur Ersten Hilfe“

Technische Regeln für Betriebssicherheit TRBS 1111
„Gefährdungsbeurteilung und sicherheitstechnische Bewertung“

Technische Regel für Betriebssicherheit TRBS 1201
„Prüfungen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen“

Technische Regeln für Betriebssicherheit TRBS 1203
„Befähigte Personen – Allgemeine Anforderungen“

Technische Regeln für Gefahrstoffe TRGS 400
„Gefährdungsbeurteilung für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen“