Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft
Als Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft werden die Leistungen erbracht, die den behinderten Menschen die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft ermöglichen oder sichern oder sie so weit wie möglich unabhängig von Pflege machen.
Zu den Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft und den ergänzenden Leistungen gehören zum Beispiel:
- Kraftfahrzeughilfe
- Wohnungshilfe
- Haushaltshilfe und Kinderbetreuungskosten
- Reisekosten