Prävention bei der UKS
Das Sozialgesetzbuch VII verpflichtet die gesetzlichen Unfallversicherungsträger zur Prävention. Sie sollen in ihren Mitgliedsbetrieben mit allen geeigneten Mitteln Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren verhüten und für eine wirksame Erste Hilfe sorgen. Leitgedanke ist hierbei ein umfassendes Verständnis von Sicherheit und Gesundheit, um die Prävention nachhaltig in die betrieblichen Prozesse zu integrieren.
Die folgenden Präventionsleistungen, die von den gesetzlichen Unfallversicherungsträgern selbstständig als auch im Verbund mit dem Spitzenverband der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) erbracht werden, erlauben der Unfallkasse Saarland ihren weit gefassten Präventionsauftrag effektiv für ihre Mitgliedsbetriebe umzusetzen:
- Beratung (auf Anforderung)
- Überwachung einschließlich anlassbezogener Beratung
- Ermittlung im Rahmen des Unfall- und Berufskrankheitengeschehens
- Qualifizierung durch Schulungen, Seminare und Fachtagungen
- Entwicklung des Vorschriften- und Regelwerks
- Information, Kommunikation und Präventionskampagnen
- Präventionsprämie als Anreizsystem
- Prüfung und Zertifizierung
- Forschung, Entwicklung und Modellprojekte
Wir beraten Sie bei der sicheren und gesundheitsgerechten Gestaltung Ihrer Arbeitsplätze und –prozesse. Nutzen Sie unsere spezifischen Erfahrungen in den verschiedenartigen Betrieben des öffentlichen Dienstes und machen Sie Gebrauch von unseren Präventionsleistungen.