Die UKS - wir über uns

Wir möchten Sie über vorübergehende Änderungen in unserem Serviceangebot informieren. Unsere Dienstleistungen sollen noch digitaler werden und Ihnen künftig weiter zuverlässig zur Verfügung stehen. Zurzeit laufen die technischen Umstellungsprozesse. Jeder Bereich der Unfallkasse Saarland wird betroffen sein, das bedeutet praktisch: Ab Mitte September werden Ihnen manche Serviceangebote nur noch eingeschränkt zur Verfügung stehen. Einige Dienstleistungen laufen aber wie gewohnt weiter. Aktuelle Informationen stellen wir für Sie auf unserer Webseite www.uks.de bereit. 

 

Was bedeutet das für Sie? 

  • Ihre Rentenzahlungen sind nicht betroffen.
  • Rechnungen, die ab dem 12. September bei uns eingehen, weisen wir zirka acht Wochen später an. Wir arbeiten mit Hochdruck daran, diese Verzögerungen so gering wie möglich zu halten und Zahlungen schnell wieder in den gewohnten Zeiträumen anzuweisen.
  • Sie können ab dem 12. September für rund drei Wochen keine Seminare mehr buchen. Bereits gebuchte Seminare werden weiterbearbeitet.
  • Das Extranet steht ebenfalls ab dem 12.September nicht mehr zur Verfügung. Es wird von unserem Serviceportal "meine UKS" abgelöst, das voraussichtlich zum Mitte November online geht. Informationen hierzu folgen auf unserer Webseite.
  • Ihre E-Mails und Briefe erreichen uns. Es ist möglich, dass unsere Antworten etwas länger dauern.
  • Bitte beachten Sie, dass Sie Fristen wie gewohnt einhalten müssen, etwa bei Widersprüchen. 

Sicherlich muten wir Ihnen mit den Einschränkungen Einiges zu. Trotzdem bitten wir Sie um Ihre Geduld und Ihr Verständnis. Wir setzen alles daran, dass Sie unsere Services bald wieder uneingeschränkt nutzen können. Sie möchten sich über den aktuellen Stand informieren? Schauen Sie gern auf unserer Webseite nach: www.uks.de 

Vielen Dank und freundliche Grüße 

Ihre Unfallkasse Saarland

 

Die Unfallkasse Saarland (UKS) im Überblick: Rechtsstellung, Organisation, Aufgaben, Finanzierung, Mitglieder, Versicherte und Leistungen

Versicherungsträger

Die UKS ist eine Trägerin der gesetzlichen Unfallversicherung (Versicherungsträger).

Die UKS ist eine (landesunmittelbare) rechtsfähige Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung. Die Selbstverwaltung wird durch die Versicherten und die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber ausgeübt. Die UKS erfüllt im Rahmen des Gesetzes und des sonstigen für sie maßgebenden Rechts ihre Aufgaben in eigener Verantwortung. Selbstverwaltungsorgane der UKS sind die Vertreterversammlung und der Vorstand. Die UKS hat eine Geschäftsführerin, die dem Vorstand mit beratender Stimme angehört. Sie führt die laufenden Verwaltungsgeschäfte. Rechtsgrundlage ist das Sozialgesetzbuch (SGB): erstes, viertes, siebtes, neuntes und zehntes Buch.

Die Mittel für die Ausgaben der UKS (Gesamtbedarf) werden durch jährliche Beiträge der Mitglieder (Unternehmen) aufgebracht.

  • Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren
  • Nach Eintritt von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten: Wiederherstellung der Gesundheit und Leistungsfähigkeit der Versicherten mit allen geeigneten Mitteln und Entschädigung der Versicherten oder ihrer Hinterbliebenen durch Geldleistungen

Unternehmen (Verwaltungen, Anstalten, Einrichtungen und Betriebe)

  • des Landes
  • der Gemeinden und Gemeindeverbände
  • die in selbständiger Rechtsform betrieben werden und an denen das Land, die Gemeinden oder Gemeindeverbände unmittelbar oder mittelbar überwiegend beteiligt ist/sind oder auf deren Organe es/sie einen ausschlaggebenden Einfluss hat/haben
     

  • Beschäftigte der Mitglieder
  • Kinder in Tageseinrichtungen und Tagespflege
  • Schüler/innen und Studierende
  • ehrenamtlich Tätige
  • Hilfeleistende (ehrenamtlich) in freiwilligen Feuerwehren, ASB, MHD usw.
  • Personen, die bei Unglücksfällen, gemeiner Gefahr oder Not Hilfe leisten
  • Pflegepersonen
  • Beschäftigte in Privathaushalten

Wir leisten alles aus einer Hand

  • Prävention (Arbeits- und Gesundheitsschutz)
  • Medizinische Rehabilitation
  • Berufliche Rehabilitation (Teilhabe am Berufsleben)
  • Soziale Rehabilitation (Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft)
  • Entschädigung