Ansprechstelle nach dem BTHG/SGB IX für Rehabilitation und Teilhabe

Die Ansprechstelle nach dem Bundesteilhabegesetz/ Sozialgesetzbuch IX (§ 12 SGB IX) für Rehabilitation und Teilhabe der Unfallkasse Saarland berät in allen Fragen zur medizinischen Rehabilitation und zu den Teilhabeleistungen nach den Sozialgesetzbüchern. Dadurch unterstützt sie die frühzeitige Erkennung eines möglichen Rehabilitationsbedarfs.

Die Beratung erfolgt unter anderem zu

  • Inhalten und Zielen von Leistungen zur Teilhabe und der Leistungserbringung der Möglichkeit der Leistungsausführung als Persönliches Budget

Die Ansprechstelle der Unfallkasse Saarland

  • kümmert sich um Ihr Anliegen und berät Sie umfassend und leitet im Bedarfsfall Ihren Antrag zeitnah an die zuständige Stelle weiter und informiert sie über die Weiterleitung.

Kontaktperson:

Holger Dahmen
Telefon: +49 6897-9733-29
E-Mail: