Ehrenamtliche, Hilfeleistende und Blut- und Organspender
Hilfe für Helfende
Menschen, die sich für andere einsetzen, sind bei uns versichert. Das gilt für die Ausübung eines Ehrenamts, aber auch, wenn Sie privat bei Unfällen oder in anderen Notsituationen helfen, Blut spenden oder im Zeugenstand aussagen.
Weitere Infos
Sie sind als Blutspenderin oder Blutspender und Spender/in körpereigenen Gewebes oder Organen (z.B. Knochenmark, Niere, Haut) gesetzlich unfallversichert.
Der Versicherungsschutz umfasst z.B.
- Schäden infolge von Komplikationen bei Spenden, z.B. Infektionen.
- Wege zum und vom Ort der Spende.
- vorbereitende Untersuchungen und Maßnahmen für die spätere Blut- und Organspende.
Nicht versichert sind
- die Entnahme selbst (z.B. Einstichwunde beim Blutspenden).
- Spenden von "Eigenblut", wenn die Blutspende ausschließlich für den Spender selbst bestimmt ist.
Versichert sind Sie sowohl bei Spenden für ein gemeinnütziges als auch für ein gewerbliches Unternehmen. Zuständig ist der Versicherungsträger des Unternehmens, das die Maßnahme durchführt.
Sie sind in einem Unternehmen zur Hilfe bei Unglücksfällen oder im Zivilschutz unentgeltlich, insbesondere ehrenamtlich tätig oder nehmen an Ausbildungsveranstaltungen dieser Unternehmen teil. Somit vertreten Sie die Belange der Allgemeinheit und sind gesetzlich unfallversichert.
Beispiele:
Unternehmen zur Hilfe bei Unglücksfällen sind zum Beispiel DRK, Arbeiter-Samariterbund, Johanniterorden, Malteserorden, DLRG, Bergwacht, Teilnehmer an Erste-Hilfe-Kursen.
Ehrenamtliche Tätigkeit in den kommunalen Freiwilligen Feuerwehren und im Zivilschutz (etwa für das Technische Hilfswerk)
Zum Zivilschutz gehören insbesondere: Selbstschutz, Warndienst, Schutzbau, Katastrophenschutz, Schutz von Kulturgut. Träger des Zivilschutzes sind Bund, Länder, Gemeinden unter Mitwirkung von Hilfsorganisationen.
Aber: Beschäftigte z.B. der Berufsfeuerwehr sind entweder als Beschäftigte bereits versichert oder als Beamte versicherungsfrei.
Der Versicherungsschutz ist beitragsfrei.
Sie sind gesetzlich unfallversichert, wenn Sie bei Unglücksfällen oder Notsituationen anderen Hilfe leisten, zum Beispiel
- bei einem Verkehrsunfall, bei Bränden oder bei Gefahr durch Ertrinken
- beim Einsatz bei Verfolgung oder Festnahme von straftätigen Personen, zum Beispiel bei einem Einbruch oder Taschendiebstahl
- beim Schutz von angegriffenen Personen
- bei Zeugenaussagen
- bei Hilfeleistung im Ausland, wenn Sie Ihren Erstwohnsitz im Inland haben.
- von einer öffentlich-rechtlichen Institution zur Unterstützung einer Diensthandlung herangezogen werden, z.B. von einem Polizeibeamten.
Dieser Versicherungsschutz ist für die Hilfeleistenden beitragsfrei.
Wenn Sie freiwillig oder ehrenamtlich arbeiten, sind Sie bei uns versichert – wenn Sie Ihr Ehrenamt für eine Einrichtung des öffentlichen Rechts (z. B. eine Körperschaft, Anstalt oder Stiftung) oder für die Allgemeinheit ausüben. Wer ehrenamtlich tätig ist,
- handelt freiwillig und unentgeltlich – eine Aufwandsentschädigung zählt dabei nicht als Bezahlung
- arbeitet in einem organisatorischen Rahmen
- übt eine Tätigkeit aus, die anderen zugutekommt (keine Selbsthilfe)
- hat eine Aufgabe oder ein Amt übertragen bekommen
Beispiele:
- Tätigkeit als Wahlhelfer:innen
- Freiwillige in der Flüchtlingshilfe
- Personen, die ein Mandat im kommunalen oder bürgerschaftlichen Bereich innehaben
- ehrenamtliche Schöffentätigkeit bei Gericht
- Personen, die in der Elternvertretung tätig sind oder bei der Schulwegsicherung helfen
- vom Vormundschaftsgericht bestellte Betreuende