Bewusstlose in Seitenlage gut beobachten

Hinweise für Ersthelfende zum Tag der Ersten Hilfe

Was tun, wenn ein Mensch bewusstlos aufgefunden wird und Erste Hilfe benötigt? Wenn die Person normal atmet, sollte sie in die Seitenlage gebracht werden. Aber damit ist eine mögliche Lebensgefahr noch nicht gebannt. Wichtig ist es, die Atmung der bewusstlosen Person regelmäßig zu kontrollieren bis der Rettungsdienst eintrifft. Darauf weist die gesetzliche Unfallversicherung anlässlich des Tages der Ersten Hilfe am 12.09.2026 hin. 

Atmung regemäßig kontrollieren

Ergibt die Atemkontrolle, dass eine bewusstlose Person nicht mehr normal atmet, muss sofort mit Herzdruckmassage und Beatmung begonnen werden. Geht der Atem hingegen regelmäßig, reicht es zunächst aus, die bewusstlose Person in die Seitenlage zu bringen. Der Mundwinkel sollte dabei der tiefste Punkt des Körpers sein. Wichtig ist es, dass der Hals überstreckt und der Mund geöffnet ist. So können die Atemwege frei bleiben. 

„Erfahrungen aus dem Rettungswesen zeigen, dass bewusstlose Personen leider auch nach der Erste-Hilfe-Maßnahmen in der Seitenlage versterben. Man sollte deshalb regelmäßig den Atem des oder der Betroffenen kontrollieren – auch wenn man die Person schon in die Seitenlage gebracht hat. Es können immer gesundheitliche Komplikationen auftreten und dann müssen die Helfer und Helferinnen schnell reagieren und doch mit der Wiederbelebung beginnen“, sagt Dr. Isabella Marx, Leiterin des Fachbereichs Erste Hilfe der DGUV. 

Not- und Ersthelfende sind versichert

Menschen, die anderen in Notlagen helfen, stehen unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Das gilt nicht nur für Ersthelferinnen und Ersthelfer in Betrieben, sondern insbesondere auch für Helferinnen und Helfer bei Unglücks- und Katastrophenfällen sowie für Einsatzkräfte von Hilfeleistungsorganisationen. 

Versichert sind dabei nicht nur Rettungs- oder Nothilfemaßnahmen im engeren Sinne. Solange der Unglücksfall mit seinen unmittelbaren Schadensfolgen noch nicht abgeschlossen ist oder zumindest noch weiterer Schaden droht, besteht Versicherungsschutz. Damit trägt die gesetzliche Unfallversicherung der Realität von Hilfseinsätzen Rechnung, die über die unmittelbare Versorgung von Betroffenen hinausgehen.

Wenn es durch einen solchen Einsatz zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen kommt, umfasst der gesetzliche Unfallversicherungsschutz ein breites Leistungsspektrum. Dazu gehören unter anderem medizinische Behandlung und Rehabilitation ebenso wie psychologische Unterstützung. 

Erste Hilfe im Betrieb

Mehr als 2,4 Millionen Menschen haben sich 2024 über ihren Betrieb oder ihre Einrichtung in Erster Hilfe qualifizieren lassen. Die Kosten dafür übernehmen Berufsgenossenschaften und Unfallkassen. Die betriebliche Ersthelfer-Ausbildung spielt damit eine wichtige Rolle für die Erste Hilfe in Deutschland insgesamt.

Hinweis

Gemäß der Reanimations-Leitlinien 2025 des Deutschen Rates für Wiederbelebung spricht man inzwischen nur noch von „Seitenlage“, da diese Form der Lagerung einer Person nur bedingt „stabil“ ist.

WeitereInformationen 

Die Erste-Hilfe-Karte der DGUV