Gesetzliche Unfallversicherung

Die gesetzliche Unfallversicherung ist ein Zweig der deutschen Sozialversicherung.

Aufgabe der Unfallversicherung ist es,

  • mit allen geeigneten Mitteln Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten sowie arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu verhüten,
  • nach Eintritt von Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten die Gesundheit und die Leistungsfähigkeit der Versicherten mit allen geeigneten Mitteln wiederherzustellen und sie oder ihre Hinterbliebenen durch Geldleistungen zu entschädigen.

Die gesetzliche Unfallversicherung ist eine Pflichtversicherung; der Versicherungsschutz wird in der Regel kraft Gesetzes begründet. Eine freiwillige Versicherung ist für bestimmte Personengruppen möglich.

Die Unternehmer sind Mitglieder bei ihrem zuständigen Unfallversicherungsträger (UV-Träger). Sie zahlen Beiträge an ihren UV-Träger, damit sie aus Anlass von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten (= Versicherungsfälle) von einer Haftung freigestellt sind. Kommt es zu einem Versicherungsfall, erhält der Versicherte (z.B. Beschäftigter des Unternehmens) die vorgesehenen Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung. Ansprüche hinsichtlich eines Personenschadens gegen den Unternehmer bleiben in aller Regel ausgeschlossen. Entsprechendes gilt auch für die Mitarbeiter des Unternehmens, wenn sie an einem Arbeitsunfall eines Arbeitskollegen im Betrieb beteiligt waren.