Zensus 2022

Versicherungsschutz für ehrenamtliche Erhebungsbeauftragte

Ab Mai 2022 ist es wieder soweit. Als örtliche Erhebungsstellen führen Kommunalverwaltungen die Bevölkerungs-, Wohnungs- und Gebäudezählungen durch. Für die Haushaltsbefragungen werden Erhebungsbeauftragte eingesetzt. Wie sieht es mit dem Versicherungsschutz für diese Bürger und Bürgerinnen aus?

Für diese ehrenamtliche Erhebungsbeauftragte besteht umfassender gesetzlicher Unfallversicherungsschutz. Versichert sind zum Beispiel folgende Tätigkeiten:  

  • die Teilnahme an Schulungen, bei denen Informationen zur Tätigkeit vermittelt werden
  • die persönliche Befragung von Bürgerinnen und Bürgern in Haushalten oder Wohnheimen vor Ort
  • das Ausfüllen von Online- und Papierfragebögen im Zusammenhang mit dem Zensus
  • die Vor- und Nachbereitungshandlungen
  • alle mit der Tätigkeit zusammenhängenden Wege

Dabei ist es unerheblich, wie diese Wege zurückgelegt werden (ob zu Fuß, mit dem Fahrrad, mit dem Auto oder mit öffentlichen Verkehrsmitteln).

Der Unfallversicherungsschutz ist für die ehrenamtlichen Erhebungsbeauftragten kostenfrei. Die Beiträge werden von den Kommunen oder Ländern getragen. Wenn ein Unfall passiert, sollten die Betroffenen diesen bei der Kommunalverwaltung oder dem Landratsamt, für die sie tätig geworden sind, melden. Damit die Erhebungsstelle den Unfall direkt bei der Unfallkasse Saarland anzeigen kann.